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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-26

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit Sommaruga zu Artikel 18 Absatz 2ter geht es um die Funktion der Weko. Der Hintergrund des Antrages Sommaruga, aber auch der Hintergrund des Antrages der Kommission zu Absatz 2bis zugunsten der Transparenz bei den Interessenbindungen, ist ein Unbehagen gegenüber der Weko, das vor allem anfänglich vorhanden war.

Das Ideal einer Wettbewerbsbehörde, die unabhängig und stark ist, wäre eigentlich Folgendes - das ist hier nicht beantragt, ich muss das betonen -: Das Ideal bzw. das Ziel wäre eine Weko, die als unabhängiges, professionelles richterliches Gremium funktioniert, in dem, wie bei den Gerichten auch, pluralistische Meinungen aus dem politischen Spektrum vertreten sind; ein Gremium, das voll professionell zusammengesetzt ist, nicht aus Professoren, nicht aus Verbandsvertretern; ein Gremium, das ähnlich wie z. B. heute die Steuerrekurskommissionen des Bundes funktioniert.

Ich möchte Sie erinnern: Wir hatten noch Anfang der Neunzigerjahre immer Probleme bei den Steuerrekurskommissionen, als diese Leute noch nebenamtlich arbeiteten. Immer brauchte es Ausstände, immer gab es Interessenverflechtungen der von den Anwaltsbüros und Treuhandfirmen delegierten Experten. Seit die Mitglieder der Steuerrekurskommission vollzeitlich arbeiten, haben wir eine höhere Qualität der Entscheide und unabhängige Entscheide. Das wäre eigentlich auch die Vision für die Weko; aber das ist hier jetzt nicht beantragt.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist ein Fortschritt. Es müssen nämlich alle Mitglieder ihre privaten Interessen offen legen, ähnlich wie wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier das tun müssen. Wir haben bei der Weko vor allem am Anfang erlebt, dass der bisherige Präsident die halbe Zeit wegen Interessenkollisionen in den Ausstand treten musste. Bisher, vor allem am Anfang, hatten wir sehr viele Rekurse gegen Entscheide der Weko, die in der Rekurskommission erfolgreich waren; das heisst, die Anlaufarbeit war sehr schwierig. Die Weko hatte bis jetzt wenig "Biss", wenig Durchsetzungskompetenz, und vor allem ist zu vermerken: Sie wurde auch in der Wirtschaft wenig ernst genommen. Die wichtigste Qualität einer Wettbewerbsbehörde ist, dass sie ernst genommen wird und "Biss" hat. Das war bis jetzt nicht der Fall. Mit den direkten Sanktionen, die der Bundesrat vorschlägt, wird diese Durchsetzungskompetenz zweifellos erhöht werden. Das waren einige generelle Bemerkungen zur Funktionsweise der Weko, seit 1995 konnten wir ja hier eigentlich nie mehr ausgiebig darüber sprechen.

Der Antrag der Minderheit Sommaruga will keine wirtschaftliche Tätigkeit der Weko-Mitglieder mehr zulassen. Verbandsvertreter, die nur überbetriebliche Interessen vertreten, sollen aber nach dem Antrag der Minderheit Sommaruga weiter zugelassen werden. Frau Sommaruga will mit ihrem Antrag nicht Profis in der Weko, aber es sollen keine Einzelinteressen, keine wirtschaftlichen Verbindungen, zum Beispiel zu Firmen, mehr bestehen.

Wenn die Weko jetzt mit der Reform des Bundesrates aufgewertet wird und wenn sie saftige Bussen aussprechen kann, die wir sonst kaum kennen - das kann sich dann um Bussen in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe handeln -, wenn die Weko also diese Kompetenzen erhält, dann muss man sich auch fragen, ob persönliche Interessenbindungen einzelner Mitglieder noch einen Platz haben. Wie gesagt, vorläufig wären die Verbandsvertreter weiterhin in der Weko vertreten, aber wenigstens bestünden keine persönlichen direkten Interessenbindungen.

In dem Sinne sollten Sie den Antrag der Kommission durch den Antrag der Minderheit Sommaruga ergänzen. Das heisst: nicht nur mehr Transparenz, sondern Vermeidung der Interessenbindungen.