Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2019-12-12
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-12
Wortprotokoll
Mit der Motion "Für ein zeitgemässes Schweizer Patent" soll das schweizerische Patentrecht in der Weise revidiert werden, dass Patente inskünftig auf der Grundlage einer inhaltlichen Prüfung erteilt werden. Das heisst, dass ein Patent erteilt wird, wenn in einem behördlichen Verfahren festgestellt worden ist, dass der Gegenstand des Patents neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion. Diese Motion will einen fundamentalen Systemwechsel. Einen Missstand aber, der mit diesem Systemwechsel behoben werden soll, vermag der Motionär in seiner Begründung nicht zu bezeichnen. Das hat auch die Kommissionsmehrheit unseres Erachtens nicht getan. Dann aber gilt die alte Weisheit: "If it ain't broke, don't fix it."
Ende 2018 waren von den Patenten, die in der Schweiz in Kraft waren, 6 Prozent Patente nach schweizerischem Patentgesetz. Konkret gab es rund 123[NB]000 Patente. Davon wurden 115[NB]000 auf europäischer Ebene erteilt. Das sind nicht etwa EU-Patente, sondern Patente, die das Europäische Patentamt in München erteilt, eine Institution der Europäischen Patentorganisation, bei der die Schweiz lange Jahre grossen Einfluss hatte; sie hat auch während vieler Jahre den Präsidenten gestellt. Diese europäischen Patente sind geprüfte Patente. Dabei ist es möglich, ein Patent zu erlangen, das nur für die Schweiz oder für bestimmte andere Länder dieser Organisation gilt. Man kann also auf diese Weise ein Schweizer Patent erlangen.
Wenn wir uns nun anschicken würden, in der Schweiz ebenfalls generell geprüfte Patente einzuführen, dann würden wir damit einen immensen Verwaltungsapparat aufbauen. Dies würden wir tun für nur 6 Prozent aller überhaupt für Schweizer Erfindungen erteilten Patente. Wir würden dies tun, obwohl in München bereits ein Patentamt besteht, das alles nötige Wissen und vor allem die Spezialisten hat, um die Prüfungen durchzuführen. Denn geprüft wird, ob eine Erfindung neu und erfinderisch ist. Wenn also beispielsweise jemand mit einer Erfindung kommt, zum Beispiel mit einem speziellen Duschkopf, und dafür ein Patent haben möchte, dann braucht es jemanden, der gut genug Bescheid weiss, um auf der ganzen Welt den Stand der Technik im Bereich der Duschen und Duschköpfe zu überblicken. Am nächsten Tag kommt vielleicht eine Person mit einer Erfindung im Pharmabereich, und da muss sich diese Person oder ein anderer Prüfer mit dem Stand der Technik im Bereich der Pharmawissenschaften auseinandersetzen. Es braucht also für diese Prüfung eine ausgebaute Verwaltung. Das Europäische Patentamt hat 4300 Prüfer, das deutsche Patentamt 900. Darum fragt sich schon, warum wir einen solchen Verwaltungsapparat mit so vielen Prüfern - in der Schweiz wären es natürlich etwas weniger - aufbauen sollen, um etwas zu erlangen, was es in München bereits gibt.
Man muss auch wissen, dass die Prüfung von Patenten entsprechende Rechtsmittelerfordernisse auslöst. Es schliesst sich an das nichtstreitige Prüfungsverfahren potenziell ein ganzer Rattenschwanz von Rechtsmittelverfahren an. Immerhin 24 Prozent der Beschwerden gegen Entscheide des Europäischen Patentamtes werden gutgeheissen. Für eine [PAGE 2242] Behörde, die sagt, sie sei mit ihren 4300 Prüfern imstande, das weltweite Know-how zu überblicken, ist das nicht eine allzu hohe Erfolgsquote. Der mit der Motion anvisierte fundamentale Systemwechsel würde also vor allem zu viel Arbeit für die Justiz, die Rechts- und die Patentanwälte führen.
Weiter muss man wissen, dass die Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit hin den Bestand des Patents in einem Zivilprozess nicht garantiert. Man kann in einem Zivilprozess auch in Bezug auf ein geprüftes Patent geltend machen, es sei nichtig, weil es nicht neu sei oder weil ihm keine erfinderische Tätigkeit zugrunde liege.
Wenn man sich vor diesem Hintergrund fragt, was ein effizientes Patenterteilungssystem für die Schweiz ist, dann ist es jedenfalls nicht effizient, a priori alle Patente zu überprüfen und ein System der Prüfung von Patenten hochzufahren, wenn ein solches System bereits im Rahmen des bewährten europäischen Patentsystems besteht. Für die Schweiz ist es im Gegenteil ein effizientes System, eine Überprüfung auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit konkret infrage gestellt ist. Diesem Zweck dient die Überprüfung von Patenten im Rahmen eines Zivilprozesses.
An diesem bewährten System sollte nichts geändert werden. Wie gesagt: "If it ain't broke, don't fix it." Dass beim schweizerischen Patenterteilungssystem etwas "broke" wäre, legt der Motionär nicht dar und hat auch die Kommissionsmehrheit nicht dargelegt.
Deshalb bitte ich Sie mit der SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen.