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preparatory:AB 25578

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Die Minderheit Strahm will im heiklen Bereich der Fusionen und Unternehmenszusammenschlüsse den Standortkantonen ein Parteirecht einräumen. Diese zusätzliche Klausel würde die Strategie zahlreicher Unternehmen behindern, die einen Zusammenschluss prüfen, um ihr Überleben zu sichern. Das kann wirtschaftlich gesehen kaum Sinn machen. Diese Ergänzung hat auch nichts mit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung in den betroffenen Regionen bzw. Kantonen zu tun. Vielmehr wäre zu befürchten, dass schliesslich nicht nur die Arbeitsplätze am Standort vollumfänglich verloren gingen, sondern dass auch der Schliessung des Unternehmens entgegengesehen werden müsste.

Fusionen sollen nur dann verhindert werden, wenn es sonst zu einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens kommt. Erst für diesen Fall sollen Mittel gegen Missbrauchstatbestände zur Verfügung stehen. Ein solches Parteiverfahren muss innert nützlicher Frist entschieden werden, d. h., die Weko räumt in der Regel eine Frist von einem bis vier Monaten ein. Innerhalb dieser Frist werden auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Fusion berücksichtigt. Es ist also nicht so, dass man nicht auf die volkswirtschaftlichen Vorgänge Rücksicht nehmen möchte. Man kann dies innerhalb der erwähnten Frist tun. Dennoch: Ein kantonales Parteirecht käme einer politischen Würdigung gleich. Ein Recht des Kantons der betroffenen Region würde das Verfahren einerseits ganz sicher stark verzögern und andererseits auch komplizieren, weil dadurch sachfremde Interessen einflössen. Dies kann nicht im Sinne der Wettbewerbspolitik und der Unternehmensstrategie sein, auch nicht für die betreffenden Regionen.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, diesen Antrag der Minderheit Strahm abzulehnen.

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