Fässler Hildegard · Nationalrat · 2002-09-26
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Die Kronzeugen- oder Bonusregelung - ich habe es schon beim Eintreten gesagt - gehört wie ein Zwilling zu den Sanktionen. Kartelle aufzuspüren ist sehr schwierig. Dazu braucht es Hinweise. Diese Tipps sind nur zu erhalten, wenn derjenige, der den Hinweis gibt, hoffen kann, milder bestraft zu werden [PAGE 1456] oder allenfalls sogar straffrei davonzukommen. Wenn man Sanktionen einführt, ist damit zu rechnen, dass kartellistische Absprachen erst recht geheim gehalten werden und viel schwieriger aufzudecken sind.
Es ist uns in der Kommission auch bewusst, dass wir hier ein System einführen, das uns eigentlich zuwider ist. Wir sind kein Land von Denunziantinnen und Denunzianten. Aber von der Mehrheit Ihrer Kommission ist eben höher gewichtet worden, dass mit diesen Kartellen volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe angerichtet werden können, Schäden zulasten der KMU - wir haben gestern schon davon gehört -, Schäden zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Ziel des Kartellgesetzes sind eben der Erhalt und die Verbesserung des Wettbewerbs. Jedes aufgebrochene Kartell trägt dazu bei.
Ich möchte noch in Ergänzung zu Frau Polla sagen: Ich orientiere mich eigentlich auch nicht an den USA. Nur ist es so, dass inzwischen auch Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden diese Regelung eingeführt haben und damit gute Erfahrungen machen. Das sind ja nicht unbedingt Länder, die in ihrer Unternehmenskultur so viel schlechter sind als wir in der Schweiz. Ist es denn eine Unternehmenskultur, Kartelle zu bilden, die volkswirtschaftliche und soziale Schäden hinterlassen? Das ist doch eine Unternehmensunkultur. Nur dagegen richten sich sowohl die Sanktionen wie auch die Bonusregelung. Es geht nicht um Unternehmen, die sich gut verhalten, im Gegenteil. Wenn wir dies einführen, ist es auch zugunsten jener Unternehmen, insbesondere der KMU, die sich rechtlich richtig verhalten.
Ein Wort noch zu Herrn Spuhler: Ich habe sein Beispiel nicht verstanden. Wenn ich sein Beispiel umdrehen würde, würde er ja meinen, dass ausgerechnet derjenige, der in einem Kartell schon am meisten profitiert hat, dann der Denunziant sein sollte, um nachher noch von der Bonusregelung profitieren zu können. Das wird sicher nicht eintreffen. Denn wer profitiert, wird ja wohl kaum das Kartell aufbrechen wollen, sonst hätte er es schon gar nicht installieren müssen. Herr Spuhler, wahrscheinlich müssen Sie das, was dann im Amtlichen Bulletin steht, etwas ändern. Sie haben das Beispiel wahrscheinlich verkehrt herum verwendet.
Noch ein Wort zu Herrn Baader: Es handelt sich um eine Kann-Formulierung; es ist also nicht so, dass ein solcher Denunziant in jedem Fall ganz straffrei oder teilweise straffrei davonkommt. Wir haben eine Kann-Formulierung, mit der diesem Unbehagen entgegengewirkt werden kann, dass hier vielleicht der Falsche gut davonkommt.
Eine Sanktion ohne Bonusregelung ist wirklich nur eine halbe Sache. Sanktionen führen dazu, dass die Kartelle noch mehr im Geheimen entstehen. Dem kann man nur entgegenwirken, indem man die Möglichkeit schafft, an die Informationen heranzukommen. Das ist die Idee der Kronzeugenregelung.