Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-12-16
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-16
Wortprotokoll
Im Kernanliegen sind Kollege Barrile und ich uns einig. Wir beide sind der Auffassung, dass es nicht richtig wäre, diese fünf Motionen morgen zu behandeln. Meine Begründung differenziert sich dahingehend von der von Kollege Barrile, dass ich hier inhaltlich gar nicht Stellung nehmen möchte, sondern Ihnen einfach zeigen möchte, wie der Zeitplan war.
Wir haben diese fünf Motionen am Ende der über zwei Jahre dauernden Diskussionen über die Revision des Datenschutzgesetzes in der Staatspolitischen Kommission beschlossen. Das war an der Sitzung vom 15./16. August dieses Jahres. Wenn man eine solche Motion einreicht, müssen wir sie als Rat in der zweiten darauffolgenden ordentlichen Session behandeln, nachdem der Bundesrat Stellung genommen hat. Nun hat der Bundesrat am Freitag, 27. November 2019, Stellung genommen - also zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, nämlich unmittelbar am Freitag vor dieser Session. Damit konnte dies niemand mehr in einer Kommission zur Sprache bringen, doch das - da bin ich mit Kollege Barrile einer Meinung - wäre durchaus sinnvoll, weil es um wichtige Fragen geht. Vielleicht sind wir in der Schlussbeurteilung inhaltlich dann nicht der gleichen Ansicht, aber ich teile die Auffassung, dass man das entsprechend in den Kommissionen behandeln sollte.
Mein Ordnungsantrag lässt einen Punkt offen: Ich bin der Auffassung, dass diejenigen Kommissionen, die das diskutieren möchten, die Gelegenheit dazu haben sollen. Wenn also die SGK oder andere Kommissionen das Thema aufnehmen möchten, dann sollen sie das tun können. Sie können einen Mitbericht verfassen. Ich werde mich persönlich - und Kollege Barrile, der mit mir in der Staatspolitischen Kommission sitzt, sicher auch - dafür einsetzen, dass man das Thema dann auch in der Staatspolitischen Kommission noch einmal traktandiert. Behandeln müssen wir es sowieso in der Frühjahrssession 2020. Ich würde einfach diese Frage offenlassen und das Geschäft nicht fix einer anderen Kommission zuweisen.
An sich geht es hier um Datenschutzrecht, darum ist die Zuordnung zur SPK schon richtig. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit aber ist auch betroffen, und darum wollen wir dieses Quartal nutzen, damit es auch in diesem Kreis noch einmal diskutiert werden kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.