AB 256125
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-17
Wortprotokoll
Die elektronische Vignette ist seit langer Zeit ein Thema. Der Bundesrat hat das im Legislaturprogramm 2015 bis 2019 vorgesehen. Es gab auch Diskussionen in den entsprechenden Kommissionen wie in der nationalrätlichen KVF, die eine Motion eingereicht hat, die angenommen wurde. Der Bundesrat hat dann im Sommer 2017 eine Vernehmlassung zur E-Vignette durchgeführt. Die Resultate der Vernehmlassung waren widersprüchlich. Insbesondere wurde bemängelt, dass es hohe Investitionskosten braucht, um die elektronische Vignette einzuführen; man hat datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet und eine flächendeckende automatische Kontrolle kritisiert.
Die Vernehmlassung zeigte, dass ein reiner Systemwechsel, also nur noch elektronische Vignette, kaum mehrheitsfähig ist. In der Zwischenzeit wurde dann eine Motion Candinas 18.3701 eingereicht für eine freiwillige digitale Vignette. Der Bundesrat hat dies entsprechend auch besprochen. Die Motion wurde angenommen, und der Bundesrat hat Ihnen jetzt eine Botschaft - man könnte sagen, einen typisch schweizerischen Kompromiss - unterbreitet. Eine automatische elektronische Vignette ist nicht möglich, aber sie wird von Teilen der Vernehmlassungsteilnehmer gewünscht. Also schlagen wir Ihnen eine doppelte Lösung vor: Wir bleiben einerseits bei der Klebevignette, aber es gibt die freie Wahl, man kann die Vignette andererseits auch elektronisch haben.
Festzustellen ist, dass das keine Vorstufe des Mobility-Pricings darstellt; es ist eine rein technische Lösung, indem die Wahlfreiheit gewährleistet ist. Die Kontrolle soll wie bisher durch die Zollverwaltung und die Polizei erfolgen. Da es kein automatisiertes Kontrollsystem ist, sind die Investitionskosten damit bedeutend geringer. Die jährlichen Betriebskosten können mit der E-Vignette gesenkt werden. Wir bezahlen jetzt pro verkaufte Vignette vier Franken, 10 Prozent der Vignette gehen also an den Vertrieb. Mit der elektronischen Variante passiert das automatisch. Wo das dann elektronisch passiert, sparen wir diese vier Franken also.
Etwa 20 Prozent aller Autobahnvignetten werden im Ausland abgesetzt. Daher gehen wir davon aus, dass wir dort nur die E-Vignette anbieten werden. Wir werden eine entsprechende Informationskampagne machen. Wenn jemand sie aber nicht elektronisch gelöst hat, kann er an der Grenze nach wie vor eine Klebevignette kaufen. Wir gehen davon aus, dass diese elektronische Vignette im Zusammenhang mit dem Ausland etwa 8 Millionen Franken an Einsparungen bringt, weil sie nicht mehr an der Grenze verkauft werden wird. Es sind nicht die Grenzwächter, die das machen werden, sondern den Verkauf wird eine Organisation machen, die wir dafür engagieren werden.
Die Einführung dieses dualen Systems soll auf den Vignettenjahrgang 2022 erfolgen, weil dann noch die entsprechenden Verordnungen gemacht werden müssen. Wir haben dafür bereits eine App, auch beispielsweise für Wohnwagen usw. Wir haben hier im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Dazit mit dieser App nebenbei den Preis "Master of Swiss Apps 2019" gewonnen. Die App heisst "Via Strassenabgaben", und Sie können sie gerne einmal testen. Wir machen bereits erste Erfahrungen mit elektronischen Anmeldungen im Bereich der Dazit-Umsetzung, und dort funktioniert das.
Die Vorlage sieht vor, dass die Produktion der Klebevignette komplett einzustellen ist, sobald sie einmal am Gesamtumsatz weniger als 10 Prozent ausmacht. Es laufen also beide Systeme parallel, und wenn es nur noch 10 Prozent Klebevignetten gibt, würden wir alles automatisieren - das ist Teil dieser Vorlage. Insgesamt machen wir einen pragmatischen Vorschlag. Es gibt einen grossen Wunsch und eine Nachfrage nach einer elektronischen Vignette. In Zukunft sind beide Vignettenarten möglich. Das ist im Gesetz geregelt. Wenn Sie dem so zustimmen, dürfte es ab 2022 möglich sein, die Vignette auch elektronisch zu lösen.
Daher bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen.