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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-12-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre, also bis zur Herbstsession 2021, zu verlängern. Sie hat nicht die Absicht, diese Frist auszuschöpfen. Aber die Fristerstreckungen sind nur in Zweijahresperioden möglich, und die Fristerstreckung ist gut begründet.

Bekanntlich haben beide Räte einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes durch einen eigentlichen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beabsichtigt. Ihre Kommission hat diesen Auftrag sehr zügig vorangetrieben, im Wissen, dass in den letzten zwanzig Jahren alle diesbezüglichen Anstösse gescheitert sind, insbesondere vor dem Volk - aber nicht nur -, und mit dem Bedürfnis, diesen Systemwechsel nun wirklich zu realisieren. Wenn wir ihn realisieren wollen, müssen wir eine tragfähige Grundlage schaffen.

Die Kommission hat einen Entwurf ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung ist im Juli zu Ende gegangen. Die Kommission hat dann den Entwurf eigentlich bereinigt. Aber es sind noch einige ganz wesentliche Fragen offen, insbesondere im Bereich des Schuldzinsenabzugs. Aus diesem Grund hat die Kommission an ihrer Novembersitzung beschlossen, die Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage abzuwarten, bevor der Entwurf bereinigt wird. Der Gesamtbundesrat beabsichtigt nun, voraussichtlich bis im März 2020 eine entsprechende Stellungnahme auszuarbeiten. Die Fragen, die die Kommission gestellt hat, beziehen sich auf den Systemwechsel an sich und insbesondere auch auf die verschiedenen Eckpunkte, die der Kommissionsentwurf vorsieht. Anschliessend beabsichtigt die Kommission, die entsprechenden Entwürfe zügig zu verabschieden und dann dem Parlament vorzulegen.

Ich bitte Sie also, dieser Fristerstreckung zuzustimmen.