AB 256434
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-18
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Seit 35 Jahren versuchen wir, dieses Problem zu lösen. Die Feststellung des Bundesgerichtes ist eine einfache: Das Bundesgericht hat festgestellt, dass verheiratete Personen mehr Steuern bezahlen als nicht verheiratete. Das Bundesgericht hat uns eigentlich beauftragt, diese finanzielle Ungerechtigkeit zu beseitigen. Es ist also nicht ein Steuergeschenk, wie das Herr Jans ausgeführt hat, sondern es geht hier um Steuergerechtigkeit. Das ist der Grundsatz dieses Urteils, das vor 35 Jahren gefällt worden ist: dass man, egal in welchem Zivilstand man lebt, gleich viele Steuern zu bezahlen hat.
In diesen 35 Jahren hat der Bundesrat und hat das Parlament die verschiedensten Modelle geprüft, und keines war bisher mehrheitsfähig. Wir sprachen auch schon von Individualbesteuerung, wir sprachen von Teilsplitting, wir sprachen von Vollsplitting. Wir haben versucht, das Problem über höhere Sozialabzüge zu lösen; wir sprachen über alternative Steuermodelle - über was auch immer.
Wir haben die Situation, dass in dieser Frage die Meinungen im Rat etwa 50 zu 50 sind: Auf der einen Seite haben wir die Vertreterinnen und Vertreter des traditionellen Familienbildes, auf der anderen Seite diejenigen Personen, die einem veränderten gesellschaftlichen Bild entsprechen wollen. Es ist natürlich so: Man kann die Augen nicht davor verschliessen, dass sich die Gesellschaft in den letzten 35 Jahren, seit diesem Urteil, gewandelt hat und sehr viele alternative Lebensmodelle entstanden sind. Wahrscheinlich ist es eine einfache Frage: Lösen wir das Problem der Diskriminierung oder höheren Besteuerung von Ehepaaren einfach in einem finanziellen Akt, oder versuchen wir, mit diesem Steuergesetz Gesellschaftspolitik zu machen? Letzteres wäre eigentlich die Forderung Ihres Rückweisungsantrages.
Nach all diesen Diskussionen der letzten Jahre bin ich ehrlich gesagt etwas skeptisch, ob es uns im Rahmen einer Steuergesetzrevision gelingt, eine gesellschaftspolitische Veränderung aufzufangen. Wenn Sie von einer Individualbesteuerung ausgehen, wie sie jetzt mehrmals gefordert wurde, werden wir dort wieder genau solche gesellschaftspolitischen [PAGE 2344] Fragen zu beantworten haben. Mit der Individualbesteuerung - um ein Beispiel zu geben - ist das Alleinverdiener-Ehepaar nachher benachteiligt, wenn man keine Zwischenlösung einschaltet: Der Alleinverdiener oder die Alleinverdienerin steigt in eine höhere Kategorie auf, und der Ehepartner, der nicht arbeitet, bekommt vielleicht sogar eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Sie müssen also versuchen, das auszugleichen. Oder nehmen Sie den Eigenmietwert, nehmen Sie all diese Fragen: Man kann das technisch schon lösen; aber nachdem Sie bereits bei der einfachen Frage nach der Finanzierung immer wieder gescheitert sind, bin ich sehr skeptisch, ob es dann gelingt, in einer neuen Vorlage all diese Fragen der Besteuerung, die damit auftauchen, wirklich zu lösen. Das ist dann eigentlich die Frage.
Auf den Punkt gebracht, lösen wir entweder ein finanzielles Problem der Diskriminierung von Ehepaaren auf finanzieller Basis, oder wir versuchen, mit Ihrem Rückweisungsantrag in der Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen zu klären, die wir auch in anderen Gesetzen, die eigentlich übergeordnet wären, noch nicht geklärt haben. Meiner Meinung nach ist es immer etwas gefährlich, wenn man über die Steuern oder die Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen lösen will.
Das Projekt, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt, ist die alternative Steuerberechnung. Diese kommt einer Individualbesteuerung ja sehr nahe, indem Ehepaare ihre Steuererklärung einreichen und die Steuerbehörde nachher feststellt, nach welchem Modell sie weniger Steuern bezahlen. Dann erhalten sie automatisch die günstigere Steuerberechnung. Das ist eigentlich der Kompromiss, der sich im Laufe dieser Jahre ergeben hat. Dieser Kompromiss, den wir Ihnen vorschlagen, ist, meine ich, durchaus ein erster Schritt, um diese Probleme zu lösen. Selbstverständlich werden wir im Laufe der nächsten Monate und Jahre dann auch die andere Frage der gesellschaftspolitischen Veränderungen angehen, die Frage, wie diese aufzufangen sind. Mir scheint es fast nicht möglich, zusammen mit den Kantonen, die ihre Systeme ja dann auch anpassen müssen, ein solches System dann generell einzuführen. Das ist bisher immer an Widerstand gescheitert. Ich glaube nicht, dass heute grundsätzlich eine Mehrheit dazu vorhanden ist.
Ich würde Ihnen empfehlen, auf diese Vorlage einmal einzutreten und sie zu beraten, weil sie aufgrund der ungefähr gleich grossen Lager in diesem Rat eigentlich eine Lösung bietet, die zugegebenermassen ein Kompromiss ist, aber ein Kompromiss, dem alle zustimmen können. Ich bin überzeugt, dass sich bei der Individualbesteuerung oder bei anderen Steuermodellen wieder genau die gleichen Fronten bilden werden, die heute schon bestehen. In einem ersten Schritt einmal das Problem finanziell zu lösen und sich dann in einem zweiten Schritt auf weitere Modelle einzulassen, wäre wahrscheinlich ein pragmatischer Ansatz für uns alle.
In diesem Sinne würde ich Sie bitten, sich doch noch einmal zu überlegen, ob Sie sich das nicht genauer anschauen wollen. Denn ich würde mit Ihnen eine Wette abschliessen: Wenn wir die Vorlage nicht beraten, dann werde ich Sie Ende der Legislatur zu einem Apéro zur Feier der Tatsache einladen müssen, dass wir es auch in diesen vier Jahren wieder nicht geschafft haben. Ich glaube, es ist einfach nicht möglich. Aber dieser erste Schritt, der wäre möglich, der würde mehr Gerechtigkeit schaffen, der würde eine gute Plattform bieten, um einen weiteren Schritt zu machen. In der Steuerpolitik kann man einfach nicht alle gesellschaftspolitischen Fragen lösen.
Ablaufen wird das so, dass der Bundesrat ja die Volksinitiative der CVP noch einmal zur Abstimmung bringen muss, es sei denn, sie würde zurückgezogen. Der Bundesrat muss bis im Mai 2020 entscheiden, und wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, werden wir voraussichtlich im kommenden September darüber abstimmen. Das würde für uns heissen, dass wir wahrscheinlich einmal diese Abstimmung über die Volksinitiative abwarten und uns dann aufgrund des Ergebnisses neue Varianten überlegen und Ihnen diese präsentieren würden. Das gibt also automatisch auch eine Verzögerung.
Eintreten auf diese alternative Steuerberechnung würde uns möglicherweise auch vor einer zweiten Abstimmung bewahren und das Problem der Heiratsstrafe mit einem ersten pragmatischen Schritt einer Lösung zuführen. Ich glaube, es ist ein pragmatisches Vorgehen, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Wenn Sie höhere Träume haben, kurz vor Weihnachten, dann wohlan! Dann werden wir uns auch mit diesem Problem beschäftigen, aber dann lösen wir es in dieser Legislatur ganz sicher nicht.