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AB 256443

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-18

Wortprotokoll

Ich habe versucht, das in dieser Zeit mit meinen Fachleuten abzuklären. Wir haben festgestellt, dass die französische Fassung schlecht aus dem Deutschen übersetzt wurde. Aber der Sinn ist klar, es gilt das Widerrufsrecht gemäss Gesetz, und es beginnt mit dem Antrag durch den Versicherungsnehmer. Das müsste noch geklärt werden. Man kann das gerne zuhanden der Materialien ins Amtliche Bulletin aufnehmen. Es ist ganz offensichtlich eine unklare Übersetzung - besten Dank, dass Sie uns darauf hinweisen.

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