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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-12-18

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-12-18

Wortprotokoll

Es ist ein Geschäft mit einer jahrzehntelangen Geschichte, das von einem unterschiedlichen Verständnis geprägt ist. Es geht darum, dass Verheiratete in gewissen Konstellationen mehr oder weniger Steuern bezahlen, als sie bezahlen würden, wenn sie nicht verheiratet wären, genauso wie das Geschäft aber auch das Thema betrifft, dass Zweiteinkommen bei gemeinsamer Steuerveranlagung unter gewissen Bedingungen einer hohen Progression unterliegen.

Die kurze Version ist, dass der Bundesrat am 21. März 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung), verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Ehepaare unter keinen Umständen höher zu besteuern als Konkubinatspaare. Dazu schlägt der Bundesrat das Modell des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung vor. Das vorgeschlagene Modell sieht ein Wahlmodell für Ehepaare vor, wonach sie sich sowohl gemeinsam wie auch individuell veranlagen können; zum Tragen kommt letztendlich die Veranlagung mit der tieferen Steuerbelastung.

Mit dieser partiellen Individualbesteuerung setzt man bessere Anreize zur Erwerbstätigkeit, gleichzeitig werden aber mit dem Einverdienerabzug wiederum neue negative Erwerbsanreize geschaffen. Insgesamt rechnet der Bundesrat mit einem mittelfristigen Beschäftigungseffekt von rund 15[NB]000 Vollzeitstellen und damit, dass die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen um 1,5 Milliarden Franken sinken würden.

Rechtlich ist dieses Projekt nicht mit der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" verlinkt. Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 knapp abgelehnt. Da die Zahlen aber nicht korrekt waren - nicht 80[NB]000, sondern rund 450[NB]000 Ehepaare sind von der [PAGE 2338] Heiratsstrafe betroffen -, wurde seitens der Initianten Abstimmungsbeschwerde erhoben. Das Bundesgericht erklärte die Volksabstimmung am 10. April 2019 für aufgehoben.

Der Ständerat war Erstrat und diskutierte den Entwurf am 16.[NB]September 2019. Er beschloss mit 25 zu 18 Stimmen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, andere Modelle vorzulegen, die Individualbesteuerung oder das im Kanton Waadt geltende Modell. Die WAK-N schliesst sich mit 13 zu 12 Stimmen diesem Rückweisungsauftrag an. Sie begründet dies mit einem Fokus auf das individuelle Besteuerungsmodell, das sie gerne hätte. Wenn wir einen Entscheid für ein Steuersystem für die nächsten Jahrzehnte fällen, dann sollten wir uns das gut überlegen und nicht eine Hauruck-Übung machen. Verschiedene Probleme sollten behoben werden. Wir müssten ein möglichst intelligentes Modell finden, weil es dann eben für ein paar Jahrzehnte gilt.

Die Kommission gibt zu bedenken, dass die Heiratsstrafe zwei Gesichter hat. Zum einen gibt es die Tatsache, dass gewisse verheiratete Paare - es sind mehr, als wir gedacht haben - in einer Konstellation leben, in der sie Doppelverdiener sind, etwa gleich hohe Einkommen haben und heute mehr Steuern bezahlen, als wenn sie nicht verheiratet wären. Es gibt aber auch noch das andere Verständnis der Heiratsstrafe: das, wonach es sich aufgrund der hohen Progression nicht mehr lohnt zu arbeiten. Das betrifft halt das kleinere der beiden Einkommen, häufig jenes der Frau. Das aktuelle Steuermodell hat schon lange Bestand, es stammt aus der Nachkriegszeit, und es bildet das Familienmodell von damals ab, als die Frau mit der Heirat den Erwerb aufgab. Es setzt exakt diese Anreize. Mit dem zweiten Einkommen ist man mit der gemeinsamen Veranlagung einer ungleich höheren Progression ausgesetzt, es ergibt sich ein hoher Grenzsteuersatz, sodass sich das Arbeiten oft nicht mehr lohnt.

Es sind meistens die Frauen, verheiratete Mütter, die den Erwerb aufgeben, trotz guten Ausbildungen - weil es sich nicht lohnt. Das können und sollten wir uns aber volkswirtschaftlich nicht leisten. Wir werden seit Jahren von der OECD, einem internationalen Ökonomengremium, und auch von Ökonominnen im Inland darauf hingewiesen.

Der Entwurf des Bundesrates überzeugt die Mehrheit der Kommission nicht. Dafür, dass er volkswirtschaftlich wenig bringt, kostet er viel. Er löst nur das eine Problem, das erste, dies aber zu hohen Kosten. Er schafft für die einen Fairness und für die anderen neue Unfairness mit dem Wahlmodell. Alle, die wählen können, weniger Steuern zu zahlen, mag das überzeugen. Es gibt aber jene, die nicht wählen können, weil sie nicht verheiratet sind.

Wenn man die Details des Bundesratsmodells studiert, dann sieht man, dass der Teufel eben im Detail steckt. Es gibt einen neuen Einverdienerabzug, der erhöht wird. Was setzt das für Anreize? Ja, natürlich, eben nicht zu arbeiten. Wir können nicht gleichzeitig fördern, dass nur einer arbeitet, und dann trotzdem erwarten, dass es eben doch beide tun. Das kostet viel, ohne dass es nennenswerte Veränderungen bei den Arbeitsanreizen gibt. Es ist vor allem eine Steuerreduktion, ohne dass sich das Arbeitsangebot verändert, und es setzt eben neue, negative Arbeitsanreize. Das Arbeitsangebot soll sich aber verändern dürfen. Es gibt Personen, die gerne arbeiten würden und es nicht tun, weil es sich aktuell nicht lohnt oder weil es nicht vereinbar ist - die teure Kinderbetreuung lässt grüssen. Zu jenen, für die es sich nicht lohnt zu arbeiten, gehören auch viele derjenigen, die am 14. Juni 2019 zu Hunderttausenden ihren Unmut kundgetan haben.

In der Kommission kam das Modell einer modifizierten Individualbesteuerung zur Sprache, das die Angestelltenverbände, Avenir Suisse und Alliance F, deren Copräsidentin ich bin, berechnen liessen und präsentierten. Das Modell wurde vom Ökonomenbüro Ecoplan berechnet. Es ist eine saubere Analyse, die gemacht wurde. Die Bundesverwaltung vertraut in vielen Bereichen auf diese Expertisen.

Der Vorteil einer Individualbesteuerung, einer modifizierten Individualbesteuerung mit einer individuellen Progression, wäre ein Beschäftigungszuwachs von bis zu 60[NB]000 vollzeitäquivalenten Arbeitskräften. Das entspricht einem inländischen Arbeitspotenzial von 1,5 Prozent Beschäftigungszuwachs und entsprechendem BIP-Wachstum. Es sind vorwiegend Frauen - gut ausgebildete Frauen -, die ihre Erwerbstätigkeit ausweiten würden. Das Modell mit der Modifizierung hat den Vorteil, dass man eben nicht nur die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen kann, sondern auch der von den Gegnern oft ins Feld geführte sozial unerwünschte Effekt einer reinen Individualbesteuerung vermieden werden kann, indem Einverdienerhaushalte mit Kindern eben steuerlich nicht mehr belastet würden. Eine Modifizierung, vorgenommen über einen Elterntarif, kann Haushalte mit Kindern entlasten.

Das Modell nimmt auch eine Forderung der Gleichstellungspolitik auf: Erwerbstätigkeit soll sich lohnen. Ein Steuermodell soll konstant zur Erwerbstätigkeit motivieren, auch Zweitverdienende in Haushalten mit Kindern und auch Personen, die heiraten. Das ist heute nicht der Fall. Für die Mehrheit taugt der Entwurf des Bundesrates als Modell für die heutige Situation nicht - und schon gar nicht für die Zukunft.

In der Kommission wurde der Bundesrat gebeten, nicht nur Kosten auszuweisen, die bei einer statischen Betrachtung anfallen, sondern Modelle vorzulegen und namentlich in volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzuzeigen: Was bedeutet das für das Arbeitsangebot, für das BIP, für die Arbeitsanreize? Die Auswirkungen einer Steuermodellveränderung sind sehr gross. Sie sind volkswirtschaftlich zu relevant, als dass wir uns alleine darauf konzentrieren könnten, wie verheiratete und nicht verheiratete Paare belastet würden. Wir müssen die volkswirtschaftlichen Dimensionen mit einbeziehen. Es dürfen auch Vorschläge gemacht werden, wie allfällige Steuerausfälle kompensiert werden könnten, zumindest teilweise; im Wissen, dass Steuerausfälle umso stärker auch mit Mehreinnahmen kompensiert werden, je intelligenter und lohnenswerter ein Modell volkswirtschaftlich ist.

In diesem Sinne schliesst sich die WAK-N der Rückweisung der Vorlage durch den Ständerat an und bittet Sie, dasselbe zu tun.