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Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Die Abschaffung der steuerlichen Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren ist längst überfällig. Bereits 1984 wurde dies durch das Bundesgericht verlangt. Ja, Sie haben richtig gehört: Wir haben dieses Problem seit 1984 auf dem Tisch! Das vorliegende Geschäft, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", gibt uns die Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen und bei der Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

Mit der Rückweisung an den Bundesrat spricht sich die vorberatende Kommission so, wie es der Ständerat im September tat, gegen eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung aus. Nun verpassen Sie es, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen und dem Willen der meisten Stände und rund der Hälfte der stimmberechtigten Bevölkerung nachzukommen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik! Die Rückweisung an den Bundesrat ist nicht zielführend. Mit dem Kompromiss des Bundesrates hätte eine über 35 Jahre andauernde Ungerechtigkeit endlich beseitigt werden können.

Hinter dem vom Bundesrat beantragten Modell des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung verbirgt sich zusammenfassend, dass Ehepaare auf Bundesebene entweder getrennt oder gemeinsam besteuert werden, je nachdem was für sie günstiger ist. Die Lösung würde endlich auch den Kantonen dienen, da sie mit dem bestehenden Steuersystem kompatibel, rasch umsetzbar und insofern weit kostengünstiger ist, als es die Individualbesteuerung wäre. Eine Rückweisung würde einer Arbeitsverweigerung des Parlamentes gleichkommen. Der Bundesrat hat im Ständerat klar ausgeführt, dass die von der Mehrheit geforderten Abklärungen bereits unzählige Male durchgeführt wurden. Es würden, so der Bundesrat, keine neuen Erkenntnisse mehr hervorgebracht werden können.

Was hingegen klar ist: Eine neue Vorlage, welche die Heiratsstrafe abschafft, wird frühestens nach fünf Jahren verabschiedet werden können. Das sind weitere fünf Jahre, während denen eingetragene und verheiratete Paare diskriminiert werden - das ist Fakt.

Das Parlament verweigert seit Jahren hier eine Lösung; die von der Mehrheit geforderte Rückweisung ist nur der letzte Beweis dafür. Der Ständerat hat gerade gestern eine Motion der WAK des Ständerates (19.4378) abgelehnt, welche in einer Übergangsphase eine Entlastung von verheirateten und eingetragenen Paaren erreichen wollte. Bis eine neue Vorlage verabschiedet ist, muss etwas passieren. Nicht einmal dazu konnte sich der Ständerat durchringen. Dies zeigt, dass das Parlament verheirateten und eingetragenen Paaren nicht helfen will. Die CVP hingegen wird weiterhin dafür kämpfen, dass verheiratete und eingetragene Paare entlastet werden und die ungerechtfertigte Heiratsstrafe endlich - endlich! - abgeschafft wird. Deshalb fordere ich Sie hier auf, die Minderheit zu unterstützen und die Vorlage nicht zu begraben.

Wer hier jetzt behauptet, nach 35 Jahren sei er bereit, rasch eine Lösung herbeizuführen, die vorliegende Vorlage aber zurückweisen möchte, hat grossen Erklärungsbedarf. Ehrlicher wäre doch, wenn das Parlament dieses Anliegen an die Hand nehmen würde. Wenn man hier jetzt argumentiert und sagt, die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates sei falsch, dann gäbe es die Möglichkeit, hier in diesem Parlament eine Subkommission einzusetzen - wie das Markus Ritter bereits gesagt hat -, das Heft in die Hand zu nehmen, allenfalls weitere Modelle auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Das wäre eine viel, viel raschere Umsetzung, als diese Vorlage erneut an den Bundesrat zurückzuweisen.

Wie standhaft sich das Parlament weigert, dieses Problem zu lösen, zeigt sich auch daran: Es gibt eine Standesinitiative des Kantons Aargau, "Abschaffung der Heiratsstrafe" (16.318). Die Kommission des Nationalrates hat diese behandelt, und der Nationalrat hat die Standesinitiative am [PAGE 2343] 9.[NB]Mai 2019 - Sie hören richtig: am 9. Mai 2019 - hier behandelt und mit 102 zu 74 Stimmen beschlossen, ihr Folge zu geben. Sie liegt nun wieder bei der Kommission des Ständerates. Offenbar, gemäss Kommissionsprogramm, weigert sich die WAK des Ständerates, die Standesinitiative im ersten Quartal des Jahres 2020 zu behandeln - also auch das ein Zeichen von Arbeitsverweigerung.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, das Heft in die Hand zu nehmen und das jahrzehntealte Problem einer Lösung zuzuführen.

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