Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-18
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18
Wortprotokoll
Hier geht es um das Kündigungsrecht, und ich muss sagen, dass wir in diesem Bereich in der parlamentarischen Beratung grosse Fortschritte erzielt haben. Zu Beginn, als wir in dieses Geschäft eingestiegen sind, gab es auch ein Kündigungsrecht vonseiten des Versicherers. Jetzt ist das Kündigungsrecht noch vonseiten des Versicherungsnehmers vorgesehen, nicht mehr vonseiten des Versicherers.
Jetzt geht es noch um die Streitfrage, wer bei der kollektiven Taggeldversicherung kündigen können soll und wer nicht. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann halten Sie an der nationalrätlichen Lösung fest. Das heisst, das Kündigungsrecht in der Krankenversicherung würde nur dem Versicherten zustehen. Wenn Sie der Minderheit Aeschi Thomas folgen, dann folgen Sie dem Ständerat. Es geht um das Kündigungsrecht in der Zusatzversicherung und insbesondere auch um die Frage, ob bei der kollektiven Taggeldversicherung nur der Versicherungsnehmer kündigen kann oder ob beide kündigen können.
Unsere Fraktion hat diese Frage nochmals intensiv diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, bei diesem Punkt Stimmfreigabe zu beschliessen. Die Fraktion wird also in dieser Frage gespalten sein. Ich sage das hier nur, weil wir den wichtigsten Punkt erreicht haben, nämlich dass das gegenseitige Kündigungsrecht in der Krankenversicherung nicht mehr in diesem Gesetz enthalten ist. Das ist ein grosser Fortschritt. Hier geht es noch um Detailfragen. Da ist unsere Fraktion, wie gesagt, gespalten. Deshalb haben wir Stimmfreigabe beschlossen.