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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-12-18

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-18

Wortprotokoll

Zu Artikel 6 Absatz 2 gibt es die Minderheit Müller Leo. Er möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten, wonach bei Verletzung der Informationspflicht der Versicherungsnehmer eine absolute Verwirkungsfrist für Sanktionen von zwei Jahren eingeführt würde. Die Mehrheit möchte dem Beschluss des Ständerates zustimmen und somit beim geltenden Recht bleiben. Eine korrekte Auskunft bei Vertragsabschluss und rechtlich wirksame Sanktionen bei Nicht- und Falschauskunft sind für das Versicherungsgeschäft von fundamentaler Bedeutung. Eine zeitliche Begrenzung der Sanktionen ist nicht sachgerecht. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Zu Absatz 3: Hier gibt es eine Minderheit Aeschi Thomas. Er möchte das geltende Recht beibehalten und ist gegen eine Verschärfung des Kausalitätserfordernisses. Er macht aber mit Absatz 3bis einen Kompromissvorschlag. Damit sollen Missbräuche eingedämmt und ein verstärkter Schutz geboten werden. Die Mehrheit der Kommission folgt hier dem Ständerat. Der Ständerat hat eine Formulierung aufgenommen, die in der Vernehmlassung war. Der Entwurf des Bundesrates sah eine generelle Erlöschung der Leistungspflicht vor. Der Ständerat korrigiert dies auf den Umfang, wie er durch eine falsche Angabe beeinflusst war. Die Formulierung von Absatz 3bis ist ein neuer Antrag, der noch nirgends diskutiert wurde. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. [PAGE 2355]