Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2019-12-18
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission traf sich am 28. Oktober 2019, um das Bundesgesetz über die Änderung des zivilen Ersatzdienstes zu diskutieren. Der Bundesrat hat diese Vorlage am 20. Februar 2019 verabschiedet. Acht Massnahmen sollen die Zulassungen zum Zivildienst substanziell senken. Bei Abgängen von Armeeangehörigen nach der Rekrutenschule sowie von Fachspezialisten und Kadern sollen diese vermehrt motiviert werden, in der Armee zu bleiben und nicht in den Zivildienst überzutreten. Der Ständerat hat die Vorlage am 11. September 2019 im Rat behandelt und dabei sieben der acht vorgeschlagenen Massnahmen zugestimmt. Die Abschaffung der Auslandeinsätze, wie dies die Massnahme Nummer 8 vorsieht, hat der Ständerat abgelehnt.
Wieso wird dieses Gesetz überhaupt angepasst? Der Wechsel von der Armee in den Zivildienst hat im Laufe der Jahre mehr als erwartet zugenommen. Im Jahr 2011 wurden 4670 Zulassungen im öffentlichen Dienst registriert. Bis im Jahr 2018 stieg diese Zahl auf 6205. Von den im vergangenen Jahr zugelassenen Personen waren 2264 oder 36 Prozent ausgebildete Soldaten und in Armeeformationen eingebunden. Im Jahr 2018 verliessen 428 Kaderleute und Spezialisten die Armee und traten in den Zivildienst ein.
Man erhält fast den Eindruck, dass man eine freie Wahl hätte zwischen Militär- und Zivildienst. Dem ist aber nicht so. Die Wehrpflicht ist in der Verfassung verankert und hat nach wie vor ihre Gültigkeit. Der Zivildienst wurde geschaffen, damit Menschen mit Gewissensproblemen eine Alternative zum Militärdienst haben. Der Zivildienst ist aber auch ein Faktor, der die Stärke der Armee beeinflusst. Es ist notwendig, den Trend zu korrigieren. Insbesondere das Ausscheiden von Fachkräften und Kaderpersonen kann das reibungslose Funktionieren der Armee gefährden. Schlussendlich werden auch die Bestandeszahlen der Armee gefährdet, wenn nicht mehr genügend junge Leute rekrutiert werden können, da viele den Weg über den Zivildienst wählen.
Zum geschichtlichen Hintergrund: 2008 wurde die Erbringung des Tatbeweises aufgehoben. Bis dahin musste der Gewissenskonflikt mit einem Gutachten ausgewiesen werden. Dies führte dazu, dass der Übertritt in den Zivildienst massiv zunahm. Später kam neu dazu, dass nicht nur Leute zu Beginn der Dienstpflicht wechseln wollten, sondern auch Armeeangehörige, die ihre Ausbildung abgeschlossen hatten, bis hin zu abgeschlossenen Kaderausbildungen. Ohne die Erbringung eines Tatbeweises ist der Übertritt jederzeit relativ einfach zu vollziehen.
Der Bundesrat ist heute besorgt, dass die Soll-Bestände der Weiterentwicklung der Armee nicht mehr erreicht werden können, falls noch mehr Leute zum Zivildienst wechseln. Dass die sicherheitspolitisch geforderte Leistungsfähigkeit der Armee durch rechtzeitige und zweckmässige Massnahmen sichergestellt wird, liegt im öffentlichen Interesse. Der Bundesrat hat sich darum Überlegungen gemacht, wie das Zivildienstgesetz abgeändert werden könnte, und hat folgende acht Massnahmen in der Botschaft vorgeschlagen:
-[NB]Massnahme 1, eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen: Alle zum Zivildienst zugelassenen Personen, die gemäss Faktor 1,5 weniger als 150 Zivildiensttage leisten müssten und ihre Ausbildungsdienstpflicht in der Armee nicht vollständig erfüllt haben, leisten 150 Tage.
-[NB]Massnahme 2, eine Wartefrist von zwölf Monaten: Für eingeteilte Angehörige der Armee, die die Rekrutenschule schon gemacht haben, gilt eine Wartefrist von zwölf Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung mit der Pflicht, weiterhin Militärdienst zu leisten. [PAGE 2362]
-[NB]Massnahme 3, Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere: Dieser Faktor gilt auch für zivildienstpflichtige Personen, die in der Armee höhere Unteroffiziere oder Offiziere waren, und für Spezialfälle, insbesondere frühere Fachoffiziere und Kader, die den praktischen Dienst noch nicht geleistet haben.
-[NB]Massnahme 4, keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern: Mediziner dürfen ihre Zivildiensttage nicht mehr auf Pflichtenheften für Mediziner leisten, weil das oft Praktikumseinsätze sind.
-[NB]Massnahme 5, keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen: Damit wird verhindert, dass sie sich einen raschen Vorteil verschaffen können, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die im Hinblick auf einen Assistenz- oder Aktivdiensteinsatz bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.
-[NB]Massnahme 6, jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung: Zum Zivildienst zugelassene Personen müssen ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung jährlich einen Einsatz leisten.
-[NB]Massnahme 7, Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird: Wer sein Gesuch aus der RS gestellt hat, schliesst den langen Einsatz von sechs Monaten - 180 Tagen - spätestens in dem Kalenderjahr ab, das der rechtskräftigen Zulassung folgt.
-[NB]Massnahme 8, keine Einsätze im Ausland: Einsätze im Ausland sind nicht mehr möglich. Der Tätigkeitsbereich "Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe" bleibt aber bestehen, denn Zivildienstpflichtige können weiterhin in der Schweiz in diesbezüglichen Projekten eingesetzt werden.
In der Vernehmlassung gab es unterschiedliche Rückmeldungen. Einige Parteien begrüssten die Massnahmen, forderten sogar noch ein härteres Durchgreifen, weil sie vom Erfolg dieser Vorschläge nicht so überzeugt sind. Andere Parteien waren klar dagegen und möchten damit ganz besonders die Einsätze in der Zivilgesellschaft nicht gefährden.
Zum Eintreten gab es in der Kommission einen Antrag Flach auf Sistierung des Geschäftes und einen Antrag Glättli auf Nichteintreten. Die Sistierung und damit ein Abwarten von neuen Zahlen bis im Herbst des nächsten Jahres wäre eine reine Verzögerung. Die SiK hat in der letzten Zeit relativ viele Geschäfte sistiert und wollte sich damit auch vielfach aus der Verantwortung ziehen. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Der Nichteintretensantrag wurde damit begründet, dass es sich hier um einen "service civil" handle und es nicht um die Armee gehe und dass Spitäler, Altersheime, Feriencamps, Schulen usw. und damit die Gesellschaft auf die Unterstützung des Zivildienstes angewiesen seien. Dabei wurde aber vergessen, dass es sich hier nicht um eine Wahlfreiheit in Bezug auf Armee oder Zivildienst handelt, sondern dass die Wehrpflicht der Schweizer immer noch im Vordergrund steht. Es wurde auch begründet - dies von SP-Seite -, dass diese Vorlage den Zivildienst schlechtmache und einen Frontalangriff der Armee auf den Zivildienst darstelle. Der Nichteintretensantrag wurde ebenfalls mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Die Detailberatung wurde anschliessend aufgrund der vorgeschlagenen Massnahmen geführt. Zu diesen Abstimmungszahlen werde ich mich bei der Detailberatung äussern. Das Resultat der Gesamtabstimmung teile ich Ihnen gerne hier noch mit: Mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen stimmte die Sicherheitspolitische Kommission dieser Vorlage, wie sie der Bundesrat verabschiedet hatte, zu.