Blocher Christoph · Nationalrat · 2000-03-16
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-16
Wortprotokoll
Wenn das Finanzleitbild eine Auslegeordnung ist, welche die Grundsätze und die Instrumente der künftigen Finanzpolitik erhellt, dann könnte man sagen: Ja gut, man muss für ein solches Finanzleitbild nicht allzu viel Zeit verwenden; man kann es zur Kenntnis nehmen, ob negativ oder positiv. Der Bundesrat schreibt aber am Anfang in einem Kästchen - das er in der Einleitung gemacht hat, um hervorzuheben, wie wichtig es ist -, dass das Finanzleitbild die finanzpolitischen Strategien für eine "zukunftsgerichtete, moderne Finanzpolitik" enthalte. Für eine Strategie ist es von entscheidender Bedeutung, dass man klare, messbare Ziele und auch klare Massnahmen formuliert und dass man sogar all die Faktoren aufnimmt, welche der Erreichung des Zieles entgegenwirken sollten, um dann zu sagen, wie man diese abwendet. Diesem Erfordernis entspricht dieses Finanzleitbild nicht.
Unabhängig von diesem formellen Einwand gibt es materielle Einwände. Wir müssen sehen, dass die Schweiz in den letzten Jahren wie kein anderes Land die Steuerquote - oder die Fiskalquote - erhöht hat. Damit hat die Schweiz ihren riesigen Vorteil, den sie bisher gegenüber anderen Industriestaaten hatte, verkleinert.
Das ist verhängnisvoll für ein kleines Land, welches von der Wirtschaft abhängig ist. Es ist heute ja eine ökonomische Wahrheit, dass Länder, die eine tiefe Steuerquote, eine tiefe Fiskalquote, haben, bezüglich Wachstum und Beschäftigung an der Spitze liegen. Darum sollten wir eine Umkehr dieses Weges einleiten; das ist unsere Finanzpolitik. Das heisst also: Senkung der Steuern, Senkung der Steuerquote oder Fiskalquote, was dann auch Gemeinden und Kantone mit einschliesst.
Der Bericht nimmt zwar dieses Anliegen vorsichtig auf und widerspricht dieser These nicht, aber er bringt keine Massnahmen, die anzustreben sind, um ein solches Ziel, nämlich eine niedrige Steuerquote, zu erreichen. Sie sehen dann hinten im Bericht noch, wie der Bundesrat in Zukunft vorgehen will, um dieses vorne positiv genannte Ziel zu erreichen: Da steht zum Beispiel auf Seite 33 nicht etwa, dass unsere Steuern abgebaut werden sollen, sondern man spricht von einem Umbau des Steuersystems. Man müsse keinen Ausbau haben, aber gleichzeitig sagt man natürlich dann doch, "die Erhöhung der Bundessteuerquote ist nur zulässig" - jetzt öffnet man die Türe -, "soweit diese zur Finanzierung demographiebedingter Zusatzlasten oder von Mehrausgaben eines allfälligen EU-Beitrittes dient". Hier wird die Türe natürlich ganz wesentlich geöffnet. Damit kann das Ziel einer tieferen Steuer- oder Staatsquote nicht erreicht werden.
Der Präsident hat hier diejenigen, die von einer Staatsquote sprechen, etwas lächerlich gemacht: Das seien, wie auf der Seite der Frauenquote, "Quotenliebhaber", das seien die "Quotenfetischisten"; so werden sie genannt. Mir geht es nicht um eine rechnerische Grösse, sondern es geht um die Grundsatzfrage: Wie viel Staat, wie viele Ausgaben kann eine Volkswirtschaft ertragen, damit sie in einem Land auf die Länge Vollbeschäftigung und Wohlstand erreichen kann? "Freiheit oder Sozialismus" oder "Freiheit oder Staatswirtschaft" usw.: Hier steckt die Grundsatzfrage drin.
Wir haben in der falschen Richtung zu viel getan, und darum müssen wir das korrigieren. Das Leitbild gibt zu wenig Anlass, das zu tun.
Ich verhehle eine gewisse Genugtuung nicht. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger dafür danken, dass der Bundesrat jetzt wenigstens selbst mit praktischen Massnahmen voranschreitet und die Steuereinnahmen um 1,4 Milliarden Franken senken will.
In der Kommission hat man unsere Motion, welche die direkten Bundessteuern um 10 Prozent senken will, materiell ziemlich leidenschaftlich bekämpft. Das wären etwa eine Milliarde Franken gewesen, und der Bundesrat ist jetzt mit seinen neuesten Vorschlägen bei 900 Millionen Franken angelangt. Das ist ein positives Signal, aber im Bericht wird es als Strategie und Grundsatz nicht aufgenommen. Das hat zur Folge, dass man die Ausgabenpolitik anpacken muss. Man kann die Steuer- und Finanzpolitik ohne klare Verminderung der Ausgaben nicht anpacken.
Der Kommissionspräsident sagte, es sei eine philosophische Frage, ob man mit oder ohne Zustimmung vom Bericht Kenntnis nehme. Diesbezüglich kann ich ihm Recht geben. Es gibt in der Bundespolitik die Unart, dass man mit Berichten führt; Berichte werden zu etwas wie einer gesetzesähnlichen Anleitung für die Verwaltung, ohne dass es Gesetze sind. Darum ist es nicht unwesentlich, ob wir einen Bericht positiv oder negativ zur Kenntnis nehmen.
Wir können diesen Bericht nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen, sondern nur in ablehnendem Sinne.