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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-19

Wortprotokoll

Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung schreibt börsenkotierten Gesellschaften vor, dass die Statuten regeln müssen, wie viele Mandate Organmitglieder ausserhalb des Konzerns wahrnehmen dürfen. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Vergütungsverordnung wurde erkennbar, dass viele Gesellschaften diese Vorschrift auf fragwürdige Weise umsetzen; beispielsweise werden verschiedenste Tätigkeiten in einer Unternehmensgruppe bloss als eine Tätigkeit angegeben.

Der Bundesrat verzichtet darauf, die Vorgaben zur statutarischen Grundlage zu verschärfen. Die Gesellschaften brauchen ihre Statuten also nicht anzupassen; das war ja hier bei der Überführung der VegüV ins ordentliche Recht ein wichtiges Anliegen. Hingegen soll für Aktionärinnen und Aktionäre im Vergütungsbericht umfassende Transparenz hinsichtlich der ausserhalb der eigenen Gesellschaft tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten gewährleistet werden. Es ist jetzt nicht nur eine Frage der Auflistung im Sinn der Transparenz, sondern die Aktionäre sollen sich ein Bild davon machen, wo Organmitglieder sonst noch engagiert sind, weil das auch einen Rückschluss darüber erlaubt, wie viel Zeit jemand tatsächlich für das Unternehmen aufwenden kann. Das ist vor allem dann entscheidend, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Solange alles Courant normal ist, kann das ja gut gehen, aber es hat sich in verschiedenen Fällen gezeigt, dass Verwaltungsräte, die noch in anderen Gesellschaften zu viele Mandate haben, nicht entsprechend zur Verfügung stehen können.

Ich möchte Sie deshalb bitten, hier diese Transparenzvorschrift nicht zu streichen. Der Ständerat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die entsprechende Vorschrift wieder eingefügt. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit Fehlmann Rielle zu folgen.