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AB 256931

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19

Wortprotokoll

Herr Kollege Vogt hat gesagt, es gebe eine Regelung, es sei jedoch nicht alles geregelt. Beide Aussagen sind richtig. Die Frage ist, ob wir hier eine Präzisierung im Gesetz einführen wollen, die besagt, dass sowohl Mitglieder des Verwaltungsrates als auch Mitglieder der Geschäftsleitung den Verwaltungsrat unverzüglich über Interessenkonflikte zu informieren haben. Wollen wir das, oder wollen wir das nicht? Die Antwort der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar: Wir wollen das.

Der Bundesrat hat eine klare Regelung getroffen. Der Ständerat hat diese bestätigt. Meines Erachtens ist es nun am Nationalrat, diese ebenfalls zu bestätigen. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, sie könnte noch klarer und noch präziser sein - das wird vielleicht noch eine Aufgabe in der Fortsetzung dieser Debatte sein. Die heute hier vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung ist aber klarer als jene, die bis anhin gegolten hat. Demzufolge ist es sinnvoll, dass wir dieser Bestimmung hier zustimmen. Aus unserer Sicht ist es klar, dass der Verwaltungsrat bei Interessenkonflikten unverzüglich zu informieren ist, dies im Sinne der Unternehmung und im Sinne der Aktionäre.