Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-19
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Diese Aktienrechtsrevision ist ein riesiges Paket, obwohl wir es ja sogar zweigeteilt haben. Vielleicht ist es uns auch eine Lehre, für das nächste Mal etwas kleinere Pakete zu schnüren. Hier geht es um etwas, das ein schönes Paket ist, wenn Sie meiner Minderheit zustimmen. Es ist ein weihnachtliches Paket, das wir dem Bundesrat unter den Christbaum legen können und damit vielleicht auch uns allen Gutes tun.
In Artikel 964f ist geregelt, dass Unternehmen, die von Gesetzes wegen der ordentlichen Revision unterstehen und selber oder durch von ihnen kontrollierte Unternehmen in der Gewinnung von Mineralien, Erdöl, Erdgas usw. oder im Einschlag von Holz in Primärwäldern tätig sind, in ihrem Jahresbericht dazu Stellung nehmen müssen, wenn sie Zahlungen an staatliche Stellen vorgenommen haben.
Die Minderheit, die ich hierzu eingereicht habe, haben wir schon einmal diskutiert. Sie ist abgelehnt worden, der Ständerat hat die entsprechende Bestimmung aber wieder aufgenommen, und zwar aus gutem Grund. Es geht darum, dass auch Unternehmen, die im Rohstoffhandel tätig sind, das heisst im Handel mit solchen Gütern, seltenen Erden, Erdöl, aber halt eben beispielsweise auch Holz - und solche Unternehmen gibt es in der Schweiz sehr viele, wir sind einer der ganz grossen Hubs auf der Welt, wir sind eigentlich Weltmarktführer in diesen Handelsbereichen -, im Rahmen eines koordinierten Vorgehens, durch den Bundesrat bestimmt, ebenfalls der Verpflichtung unterliegen können, Auskunft zu geben über Zahlungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit an staatliche Stellen vornehmen.
Der Grund dafür ist eigentlich ganz einfach. Die Zahlung von Geldern an staatliche Stellen, gerade im Bereich des Rohstoffhandels - nicht nur des Abbaus, sondern eben auch des Handels -, ist eine der häufigsten Vortaten für Geldwäscherei, die Förderung von Korruption und letztlich eben auch ein Ausbeuten der meistens eher armen Bevölkerung in Ländern, wo diese Rohstoffe vorkommen. Es ist ja eigentlich eine verrückte Sache, dass gerade die Länder, welche über sehr reichhaltige Ressourcen in diesen Bereichen verfügen, auch die ärmste Bevölkerung haben.
Die Delegationsnorm - und es ist nicht mehr als das, eine Delegationsnorm - ermöglicht es, dass der Bundesrat im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens bestimmte Verpflichtungen für Unternehmen festlegen kann, die mit solchen Rohstoffen handeln. So sollen diese ausweisen müssen, wie viel Geld sie welchen staatlichen Stellen haben zukommen lassen. Mit der Aufnahme dieses wichtigen Anliegens wird der Wirtschaftsstandort Schweiz letztlich gestärkt. Zudem schreibt die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in ihrem Bericht vom April dieses Jahres eben Folgendes: "Die Schweizer Rohstoffhandelsunternehmen scheinen besonders risikoanfällig für korruptionsbezogene Geldwäscherei zu sein. Sie machen den Grossteil der wenigen Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Korruption aus, bei denen Schweizer Gesellschaften involviert sind."
Mittlerweile ist es auch so, dass der Verband der betroffenen Branche in der Schweiz ebenfalls der Meinung ist, dass diese Delegation an den Bundesrat sinnvoll ist, weil sie eben auch beinhaltet, dass der Bundesrat sie dann wahrnimmt, wenn es ein international abgestimmtes Vorgehen ist. England, Frankreich und Deutschland sind mittlerweile ebenfalls daran, solche Bestimmungen aufzunehmen. Man achtet auf uns, man schaut auf die Schweiz, weil die Schweiz eben, wie gesagt, ein Hub oder überhaupt der grösste Hub oder die Drehscheibe für den internationalen Handel mit Rohstoffen ist.
Ich bitte Sie, dieser Minderheit hier zu folgen und dem Bundesrat die Möglichkeit zu eröffnen, in einem international abgestimmten Verfahren entsprechende Informationspflichten für Unternehmen einzuführen, wenn es angezeigt ist.