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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2020-03-02

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Revision des Geldwäschereigesetzes einzutreten - denn darum geht es hier und nicht um mehr.

Mit der Teilrevision des Geldwäschereigesetzes will der Bundesrat den Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verbessern, denn beim vierten Länderbericht der FATF wurden in der Schweiz einige Lücken im Geldwäschereigesetz identifiziert. Um zu sehen, dass es im Bereich der Geldwäscherei Handlungsbedarf gibt, muss man nicht Mitglied einer Taskforce sein, denn der Handlungsbedarf wird uns aufgezeigt an Beispielen wie den Panama und den Paradise Papers sowie zuletzt auch an den Luanda Leaks. Die Schweiz bzw. Schweizer Anwältinnen sowie andere Berater waren im grossen Stil bei der Gründung von problematischen Sitzgesellschaften beteiligt.

Was fehlt in der Schweiz konkret? Das Schweizer Anti-Geldwäscherei-Dispositiv hat sich bisher auf die Regulierung finanzintermediärer Tätigkeiten konzentriert, sprich vor allem auf Banken. Gerade bei den Panama Papers haben wir aber gesehen, dass sich unter den rund 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften vorwiegend in Panama beteiligt waren, nicht nur Finanzintermediäre befanden, sondern eben auch sehr viele Anwältinnen und andere Dienstleister. Der Bundesrat schlägt uns aufgrund der Empfehlungen der FATF im Prinzip vor allem eines vor: dass alle, die das Gleiche machen, gleich behandelt werden, sprich, dass alle, die das Gleiche machen wie Banken, auch den gleichen Geldwäschereiregeln unterstehen. Das heisst: Wer mit Sitzgesellschaften zu tun hat, hat es zu melden, wenn er Vermögensgeschäfte macht. Darum geht es, ganz simpel.

Nun, was passiert, wenn wir heute nicht auf dieses Gesetz eintreten? Zum einen, denke ich, sind wir uns alle bewusst: Die Schweiz ist einer der wichtigsten Finanzplätze weltweit. Wir sind angewiesen auf einen sauberen Finanzplatz. Aus Reputationsgründen brauchen wir ein starkes, solides Abwehrdispositiv. Das sehen übrigens auch Economiesuisse und die Bankiervereinigung so.

Zum andern erlaube ich mir, diese ganze Diskussion einzuordnen. Wir reden hier von Geldwäscherei. Wir reden hier von Geldern, die mit illegalen Machenschaften, mit Menschenhandel, Korruption, Drogenschmuggel, erwirtschaftet wurden - und das nicht von Ladendieben, sondern von Diktatoren, von Mafiabossen und von der organisierten Kriminalität. Es ist unsere Pflicht, alles zu tun, um zu verhindern, dass Geld, das so erwirtschaftet wurde, in der Schweiz weissgewaschen werden kann. Es kann nicht sein, dass Leute mithilfe von Schweizer Anwälten und Anwältinnen die lasche Geldwäschereigesetzgebung ausnützen können, um Gelder in undurchsichtige Beteiligungen zu stecken. Wenn wir das verhindern wollen - und das sollten wir, auch unabhängig vom Standortargument -, müssen wir den Personenkreis, der dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist, ausweiten.

Daher bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieses Problem ernsthaft anzugehen. [PAGE 17]

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