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preparatory:AB 257397

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-02

Wortprotokoll

Nach diesem Feuerwerk der Anwälte in Ihrem Rat möchte ich Sie zum Kern des Geschäftes zurückführen. Wir unterbreiten Ihnen eine Änderung des Geldwäschereigesetzes. Diese Änderung hat acht Schwerpunkte, und einer dieser Schwerpunkte betrifft die Rechtsanwälte. Aber es geht eigentlich um wesentlich mehr. Ich möchte Sie einladen, etwas höher zu fliegen.

Um was geht es hier im Grundsatz? Es geht wieder um die Positionierung des Schweizer Finanzplatzes. Die Schweiz ist einer der bedeutendsten Finanzplätze weltweit, und die Schweiz ist das Land, das am meisten grenzüberschreitende Vermögen verwaltet. Andere Länder mögen Autos bauen, wir sind nun einmal die besten Vermögensverwalter der Welt. Daher kommt dieses Geld zu uns. In diesem Umfeld ist es zentral und wichtig, dass der Schweizer Finanzplatz weltweit professionell auftritt. Wir haben Anleger, die ihr Geld bringen; meistens sind es eben institutionelle Anleger. Professionalität, Transparenz und das Know-how sind der Kern des Schweizer Finanzplatzes. Das Geldwäschereigesetz betrifft diesen Bereich, es ist Bestandteil dieser Professionalität und dieser Auslegeordnung.

Die Schweiz - das habe ich schon vorhin gesagt - strebt eigentlich an, dass wir als verlässlich und konform gelten. Das Stimmungsbild hat sich in den letzten Jahren nun einmal geändert, weil wir die Panama Papers und andere Grauzonen hatten, die ans Licht kamen. Institutionelle Anleger möchten nicht Geld in ein Land bringen, dem sie nicht so ganz trauen können. Jetzt ist diese Gesamtoptik insbesondere dem Anliegen der Anwälte entgegenzustellen. Ich glaube, in dieser gesamten Güterabwägung können Sie fast nicht anders, als sich mit den Details dieses Gesetzes auseinanderzusetzen, um zu beurteilen, ob Sie es allenfalls noch korrigieren können. Über Details kann man sprechen. Aber ich glaube nicht, dass es ein geschickter Schachzug ist, wenn das Schweizer Parlament sich nicht mit der Geldwäscherei beschäftigen will, denn das ist nun einmal eine der internationalen Anforderungen. Nicht weil wir uns anpassen müssen, sondern weil wir zu den Besten gehören wollen, müssen wir in diesem Bereich konform sein - das ist das grosse Anliegen.

Es ist eine von acht Massnahmen, die hier vorne vor allem proklamiert wurde: jene betreffend die Anwälte. Dann nehmen wir das Anwaltsgeheimnis doch einmal unter die Lupe. Ein Anwalt, der in diesem Bereich tätig ist, ist dann zur Meldung verpflichtet, wenn diese das Berufsgeheimnis nicht verletzt. Er wird von Berufskollegen, d. h. von anderen Anwälten, kontrolliert. Ich weiss nicht, ob man sich in Anwaltskreisen tatsächlich so wenig traut und ob man dem Berufskollegen, der kontrolliert, nicht über den Weg trauen kann, aber das Anwaltsgeheimnis bleibt grundsätzlich gewahrt, mit Ausnahme dieser kleinen Öffnung. Die Reaktion, aus diesem Grund das Gesetz als Ganzes abzulehnen und als schlecht darzustellen, verstehe ich wirklich nicht. Es geht um eine Güterabwägung, um Transparenz und Professionalität auf dem Finanzplatz. In diesem gesamten Zusammenhang müssen wir den Bereich der Berater noch klären; darauf können wir in der Detailberatung dann durchaus noch eingehen.

Ich würde auch der Aussage widersprechen, dass wir einen Swiss Finish gemacht hätten. Schauen Sie sich einmal an, wie andere Länder diese Vorgaben umsetzen: Sie werden sehr schnell sehen, dass wir keinen Swiss Finish gemacht haben. Wir haben in verschiedenen Bereichen das Minimum gemacht und die Vorgaben so umgesetzt, dass es gerade noch geht. Wir sind keineswegs die Musterschüler in diesem Bereich - aber bitte, wenn Sie mir sagen können, wo wir einen Swiss Finish gemacht haben, dann können Sie das in der Detailberatung streichen.

Das Gesetz ist nicht so schlecht, wie es Herr Lüscher dargestellt hat. Es mag für Anwälte auf den ersten Blick vielleicht etwas nachteilig erscheinen - ich kann das zu wenig beurteilen -, aber Sie können doch nicht das Bild des gesamten Finanzplatzes aufs Spiel setzen, nur um die Anwälte zu schützen. Wir brauchen doch Gespräche, eine Einmittung dieser Vorlage. Wenn Sie bessere Anträge haben, sind wir selbstverständlich bereit, darauf einzutreten.

Ich glaube, das ist die Flughöhe, aus der Sie dieses Geschäft beurteilen sollten: Stehen Sie ein für einen professionellen, transparenten Finanzplatz, der auch in Zukunft in Bezug auf Vermögensverwaltung einer der wichtigsten weltweit ist, weil er diese Konformität hat? Oder wollen Sie jetzt Anwälte ein wenig schützen und das grosse Ziel aus den Augen verlieren? Das ist die Güterabwägung, die vorzunehmen ist. Wenn Sie das so machen, dann, glaube ich, kommen Sie nicht darum herum, auf die Vorlage einzutreten, damit wir sie miteinander beraten. Wenn Sie mir sagen, wo es einen Swiss Finish gibt; wenn Sie mir sagen, wo wir weiter gehen; wenn Sie mir sagen, wo wir etwas korrigieren können - dann noch so gerne! Ich bin gerne bereit, auf alle bürokratischen Details zu verzichten, wenn Sie mir diese darstellen. Aber ich bin nicht bereit, das Image des Schweizer Finanzplatzes aufs Spiel zu setzen, weil wir hier vordergründig einen Bereich schützen.

Noch einmal: Diese Gesetzesänderung hat acht verschiedene Inhaltspunkte. Einer davon betrifft die Berater oder die Anwälte. Wir werden es doch miteinander noch fertigbringen, diese Probleme zu lösen! Wenn das Schweizer Parlament eine solche Vorlage zurückschickt und sagt, dass wir mit Geldwäscherei gar nichts mehr zu tun haben wollen, muss ich dann wieder Türfallen polieren - das muss ich ja ab und zu, aber wir könnten es ja auch einfacher haben. Das ist die Flughöhe dieses Geschäfts.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten. Details können wir ja tatsächlich noch beraten. Nachdem Sie in Ihrer Kommission schon Anhörungen gemacht haben und etwa das Gespür für diese Vorlage haben, ist es vielleicht auch gut, wenn Sie als Erstrat eintreten. Dann beraten wir das miteinander. Der Bessere gewinnt, es ist so wie immer. Ich nehme an, Sie sind dann besser als wir. Also packen Sie die Chance, und ändern Sie das Gesetz so, dass es Ihnen und dem Schweizer Finanzplatz passt. Das wäre mein Anliegen. Es ist ein Gesetz, mit dem sich die Schweiz profiliert - transparent und professionell. In den Details werden wir die offenen Fragen mit Sicherheit klären können.

Ich bitte Sie also entgegen Ihrer vorberatenden Kommission, auf die Vorlage einzutreten, und ich würde mich freuen, wenn ich sie dann mit Ihnen beraten dürfte.