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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-03-02

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-02

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, Absatz 3 Litera b zu streichen. Die Diskussion in der Kommission ergab, dass bei dieser Regelung viele Unsicherheiten bestehen. Gemäss der Botschaft soll diese Voraussetzung von den AHV-Ausgleichskassen geprüft werden, wobei sie sich auf die jeweilige Situation im Zeitpunkt der Niederkunft stützen werden. Geprüft wird insbesondere, ob bei unselbstständig erwerbstätigen Müttern im Zeitpunkt der Niederkunft ein nach Ende des Mutterschaftsurlaubs gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Dazu wird die Mutter eine Bestätigung ihres Arbeitgebers liefern müssen, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde und dass sie vorhat, die Erwerbstätigkeit nach Ende des Mutterschaftsurlaubs fortzusetzen.

Unsere Kommission hat festgestellt, dass es für den Arbeitgeber wohl schwierig sein dürfte zu bestätigen, dass die Mutter ihre Erwerbstätigkeit nach Ende des Mutterschaftsurlaubs fortzusetzen gedenkt. Wir müssen uns in diesem Fall auch vor Augen halten, dass es sich stets um eine sehr schwierige Situation handelt, wenn ein neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt längere Zeit im Spital bleiben muss. Für die Mutter hat es wahrscheinlich nicht erste Priorität, an ihre Arbeitssituation zu denken und zu entscheiden, wie es weitergeht. Vielmehr steht die Sorge um das kranke Kind verständlicherweise in dieser Situation an erster Stelle. Zudem hängt wohl eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses auch vom Verlauf der Genesung des Neugeborenen ab.

Schliesslich und nach eingehender Diskussion hat unsere Kommission mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, Absatz 3 Litera b zu streichen.

Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, möchte ich hier noch eine Bemerkung zu Absatz 4 anfügen: Nach Abschluss der Beratungen in der Kommission erhielt ich aus der Verwaltung den Hinweis, dass Absatz 4 im Falle einer Streichung von Absatz 3 Litera b ebenfalls gestrichen werden könnte. Wir haben das aber in unserer Kommission nicht beraten, diese Frage wurde nicht aufgeworfen. Deshalb möchte ich diese Frage über das Amtliche Bulletin dem Zweitrat mitgeben, damit sie dann hoffentlich während der Beratungen im Zweitrat zusammen mit der Verwaltung noch einmal genau geprüft wird. Wir können dann immer noch im ordentlichen Rahmen einer allfälligen Differenzbereinigung darauf zurückkommen. Das ist mein Vorschlag zu Absatz 4, weil hier wirklich noch einige Fragen offen sind.

Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen und Absatz 3 Litera b gemäss meinen Ausführungen zu streichen.