preparatory:AB 257565
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-03
Wortprotokoll
Hier haben wir eine einfachere Differenz. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, und zwar je einstimmig, im Falle von Artikel 98a Absatz 2 Buchstabe g dem Nationalrat zu folgen und im Falle von Buchstabe e an der Version des Ständerates festzuhalten.
Zu Buchstabe e: Hier geht es um die Frage, ob die betroffenen Unternehmungen nur öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professionellem Risikomanagement sein können - Version Nationalrat - oder ob damit eben auch öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen gemeint sind. Ihrer Kommission ist nicht ersichtlich, weshalb der Nationalrat hier die entsprechenden Rechtsfolgen nur auf zufällig ausgewählte öffentlich-rechtliche Körperschaften erstrecken will, nicht aber auf öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen, die in gleicher Weise mit professionellem Risikomanagement unterwegs sein können und deshalb auch den gleichen Rechtsfolgen unterstellt werden müssen. Es gibt hier keine Minderheit.