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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-03-03

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche zur Minderheit in Artikel 55a Absatz 7. Hier geht es um das Beschwerderecht der Versicherungen. Die Steuerung ist eine der wichtigen Grundaufgaben des Bundes, der Kantone und am Schluss dann der Gemeinden, nicht nur im Gesundheitswesen, aber sehr zentral im Gesundheitswesen. Die Zulassung, die Voraussetzungen, die Auflagen, aber auch die Höchstzahlen sollen vonseiten des Bundes und der Kantone gesteuert werden können. Daneben soll dafür gesorgt werden, dass wir über eine qualitativ hochstehende, zweckmässige und am Schluss auch wirtschaftliche Gesundheitsversorgung verfügen. Dieses Prinzip soll nun durch das Beschwerderecht der Versicherungen durchbrochen werden können, ohne dass sie einen Gesamtblick haben, ohne dass sie eine Gesamtverantwortung tragen müssen, weder für die Qualität noch für die Versorgung und am Schluss auch nicht für die Gesamtfinanzierung.

Es ist eigentlich ein höchst erstaunlicher Antrag, um nicht zu sagen ein verwerflicher Antrag. Es geht um eine Machtverschiebung von den demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kantone hin zu einzelnen Versicherern. Sonst wird hier drin gerade vonseiten der Bürgerlichen immer das Hohelied auf die Demokratie gesungen. Gerade hier, wenn es um das Recht und die Macht der Versicherer geht, ist das anscheinend nicht mehr wichtig. Natürlich haben Versicherungen ein hohes Interesse, auch mitsteuern zu können. Schliesslich geht es um viel Geld und einen hohen Verdienst. Bund und Kantone aber haben die Gesamtverantwortung für unsere Versorgungssicherheit, für unser Gesundheitswesen, das bitte sehr hochstehend sein soll - denken wir[NB]gerade jetzt an die unsägliche Situation mit dem Coronavirus! -, und am Schluss auch für die Finanzierung, wenn es nicht mehr aufgeht, auch seitens der Versicherer. Es kann doch nicht sein, dass im Interesse eines einzelnen Privatunternehmens die Interessen der Kantone und des Volkes geringer gewertet werden sollen!

Wir bitten Sie also mit der Minderheit, dieses Beschwerderecht für die Versicherer abzulehnen und die Entscheidungsmacht bei den Kantonen zu lassen.

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