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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-03-03

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche sowohl zu meiner Minderheit betreffend die Artikel 36a, 38 Absatz 3 und 59 Absatz 5 wie auch nachher gleich für die Fraktion der SP zu den verschiedenen übrigen Minderheiten.

Bei meiner Minderheit geht es um die Vorgaben und Massnahmen zur Qualität und die allfälligen Sanktionen bei Nichteinhaltung. Wir haben ja im letzten Sommer die Qualitätsvorlage im Parlament verabschiedet. Im Nachgang verlangte die Kommission von der Verwaltung Ausführungen, ob in der Zulassungssteuerung - also der Vorlage, die wir heute in der Differenzbereinigung haben - noch Anpassungen nötig seien. Die Berichte zeigten uns klar auf, dass dies nicht der [PAGE 56] Fall ist. Dennoch hat die SGK-N und dann auch der Nationalrat auf Intervention der Versicherer ein Rückkommen auf diese Artikel beschlossen und Änderungen vorgenommen. Die Änderungen haben zur Folge, dass Kompetenzen vom Bund zu den Krankenkassen verschoben werden, dass die Krankenversicherer die Qualität vollumfänglich überwachen müssen. Sowohl für die Vorgaben und die Überprüfung der Qualitätskriterien wie auch bei der Lösung mit dem Schiedsgericht will man Änderungen. Der Ständerat wollte die Änderungen, die wir beschlossen hatten, nicht und hat sie abgelehnt. Darum haben wir hier weiterhin eine Differenz.

Ich beantrage Ihnen nun mit meiner Minderheit, diese Kompetenzverschiebungen zu den Versicherern nicht zu machen, dem Ständerat zu folgen und bei der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates zu bleiben und eben auch Kompetenzen bei der öffentlichen Hand zu belassen. Wir sind klar der Meinung, dass das wichtig ist.

Ich spreche nun, wie angekündigt, gleich noch für die SP-Fraktion zu den übrigen Minderheiten.

Bei Artikel 55a Absatz 7 haben wir eine Minderheit Prelicz-Huber, die wir unterstützen. Auch hier geht es um zusätzliche Möglichkeiten für Krankenkassen; hier soll ihnen ein Beschwerderecht gegen die Zulassung von neuen Leistungserbringern eingeräumt werden. Wir teilen klar die Haltung des Bundesrates und des Ständerates, dass dies nicht der Fall sein soll. Wir wollen, dass die öffentliche Hand entscheidet, wir wollen keine unnötigen Verzögerungen, wenn es nötig ist, neue Zulassungen zu erteilen; das wird ja jeweils von den Kantonen sehr genau geprüft. Wir wollen, dass die Steuerung bei den Kantonen bleibt, und nicht, dass sie schrittweise zu den Krankenkassen übergeht, denn die Schaffung eines Beschwerderechts ist unserer Meinung nach schlicht und einfach auch ein Schritt in Richtung Versicherer, in Richtung Aufhebung des Vertragszwangs.

Dann gibt es eine weitere Differenz zum Ständerat, die aber die nationalrätliche Kommission nun ausräumen will. Da unterstützt die SP-Fraktion die Kommissionsmehrheit. Es geht um Ziffer III. Es geht darum, dass der Nationalrat bis anhin diese Vorlage, die Zulassungssteuerung, mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) verknüpfen wollte. Die Zulassungssteuerung sollte also nur in Kraft treten, wenn auch diese einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in Kraft tritt. Der Ständerat hat das immer sehr deutlich abgelehnt. Ich bin froh, dass die Nationalratskommission nun darauf verzichtet, diese Verknüpfung weiterhin aufrechtzuerhalten. Es geht nämlich wirklich nicht an, dass man hier Druck aufsetzt und sagt: Wir wollen diese Zulassungssteuerung nur, wenn Efas genau so kommt, wie es der Nationalrat jetzt beschlossen hat.

Die Zulassungssteuerung ist eine ganz wichtige Massnahme zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Wir haben ja auch bereits ein Massnahmenpaket in der Kommission zur Beratung, und ein zweites ist vom Bundesrat bereits aufgelegt worden. Wir wollen, dass die kostendämpfende Massnahme, die eben diese Zulassungssteuerung mit sich bringt, so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden kann. Wir haben es zigmal gehört in der Kommission: Als wir keine Zulassungssteuerung hatten, da sind die Kosten nach oben geschnellt, weil Praxen eröffnet werden konnten, ohne dass sich die Kantone dagegen wehren konnten, ohne dass man etwas dagegen machen konnte. Jede zusätzliche Praxiseröffnung, vor allem von Spezialisten, Spezialistinnen, ist kostentreibend; das wollen wir nicht. Wir haben darum auch wenig Verständnis gehabt, dass man diese Vorlage derart blockieren wollte und die Zulassungssteuerung quasi zum Pfand machte, um die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Massnahmen durchzudrücken.

Auf der anderen Seite haben wir von der Kommission des Ständerates ein klares Signal bekommen, was Efas anbelangt: Sie ist nämlich ohne Gegenstimmen auf diese Vorlage eingetreten und hat Aufträge erteilt. Das Geschäft ist im Ständerat angekommen, und wir haben da auch Gewähr, dass die Ständeräte das jetzt beraten. Daher ist es richtig und wirklich im Sinne der Sache, im Sinne auch der Kostendämpfung, die diese Zulassungssteuerung eben bewirkt, dass wir jetzt diese Verknüpfung endlich herausnehmen und uns dem Ständerat anschliessen, wie das die Kommissionsmehrheit beantragt. Dann können wir, vier Jahre nachdem die letzte Zulassungssteuerung leider hier versenkt worden ist, endlich eine neue Zulassungssteuerung bzw. eine dauerhafte Zulassungssteuerung einrichten, sodass wir nicht weiterhin mit provisorischen Massnahmen kutschieren müssen.

Besten Dank, wenn Sie hier der Kommissionsmehrheit folgen und ansonsten die beiden Minderheiten unterstützen!

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