Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-03-04
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Im Mai letzten Jahres hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Sie zielen insbesondere darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern. Zentrale Massnahmen sind dabei die Förderung des lebenslangen Lernens, die Möglichkeit kostenloser Standortbestimmung ab Alter 40 und die Verstärkung der beruflichen Eingliederung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die trotz grosser Bemühungen keine Stelle mehr finden, sollen zudem eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis[NB]zur[NB]ordentlichen Pensionierung erhalten. Darum geht es heute.
Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose kommt erst zum Tragen, wenn die vorrangigen Massnahmen nicht erfolgreich sind, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht gelingt und die Betroffenen ausgesteuert werden. Es geht um Menschen, welche zwei Jahre lang erfolglos unzählige Bewerbungen geschrieben haben. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist insbesondere für Arbeitnehmende, die nur wenige Jahre vor der ordentlichen Pensionierung stehen, mit einer realen existenziellen Bedrohung verbunden, gerade weil eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in vielen Fällen nicht mehr gelingt.
Die Mitte-Fraktion anerkennt diese Herausforderungen, mit welchen ältere Arbeitnehmende im heutigen Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Sie unterstützt die Einführung einer Überbrückungsrente, damit der Existenzbedarf bis zur Pensionierung gewährleistet ist, ohne dass die Menschen auf Sozialhilfe zurückgreifen müssen. Für die Mitte-Fraktion ist folgende Voraussetzung zu berücksichtigen: Es dürfen keine falschen Anreize gesetzt werden, weder für Arbeitgeber noch für ausgesteuerte arbeitslose Menschen. Es geht mit der Überbrückungsleistung um die Verhinderung von Altersarmut für Menschen, welche ihr Leben lang gearbeitet haben.
Wir haben nun drei Konzepte auf dem Tisch. Der Bundesrat spricht sich für relativ grosszügige Leistungen für ausgesteuerte Personen über 60 Jahre aus. Der Ständerat ist für eine Minimalvariante mit Zwangsfrühpensionierung und Senkung der Überbrückungsleistung auf das Ergänzungsleistungsniveau. Die nationalrätliche Kommission übernimmt nun vom Ständerat die Reduktion der Überbrückungsleistung auf das Niveau von Ergänzungsleistungen. Wir haben in der Kommission zudem die Vermögensgrenze auf die Hälfte der Werte der Ergänzungsleistungen reduziert. Die SGK will eine Frühpensionierung betroffener Menschen, wenn absehbar ist, dass sie mit der Erreichung des ordentlichen Rentenalters auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Zudem muss man mindestens 20 Jahre in der AHV versichert gewesen sein, davon mindestens fünf Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahres. Damit werden Schwelleneffekte eliminiert: Wird jemand mit 55 Jahren arbeitslos und mit 57 Jahren ausgesteuert, kann er oder sie ab 60 eine Überbrückungsrente beziehen.
Die Kosten des Modells der SGK-N sind mit 270 Millionen Franken leicht höher als jene des Modells des Bundesrates. Es würden aber wesentlich mehr Menschen davon profitieren, und es geht hier eben nicht nur um Zahlen, sondern es geht um betroffene Menschen, denen ein Übergang in die Pensionierung ermöglicht werden sollte, ohne dass sie in existenzielle Schwierigkeiten kommen.
Wir hatten in der Mitte-Fraktion eine intensive Diskussion über die verschiedenen Konzepte und sind zum Schluss gekommen, dass das Konzept der SGK-N den Bedürfnissen ausgesteuerter älterer Menschen am besten gerecht wird. Wir wollen weder ein sozialpolitisches Feigenblatt, wie es die ständerätliche Lösung darstellt, noch eine zu grosszügige Lösung im Einzelfall, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass der Ständerat am Modell der SGK-N noch Retuschen vornehmen sollte, beispielsweise mit einer Plafonierung der Überbrückungsleistung oder einer Begrenzung des BVG-Guthabens auf das Obligatorium mit der Verpflichtung, dieses im ordentlichen Rentenalter als Rente zu beziehen. Die Mitte-Fraktion ist auch klar der Meinung, dass die Überbrückungsleistung keine Sozialversicherung ist, sondern eine Bedarfsleistung für ausgesteuerte Menschen, welche lange Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und in der Schweiz wohnen. Für sie soll ein sozial abgefederter Übergang in die Pensionierung ermöglicht werden.
Wir unterstützen daher ein Exportverbot bezüglich Überbrückungsleistungen ins Ausland. Wir unterstützen ebenso eine Delegation der Kompetenz an den Bundesrat, vorzusehen, dass Bezüger von Überbrückungsleistungen ihre Bemühungen um Integration fortsetzen. Wir wollen auf keinen Fall ein Risiko eingehen, dass eine Totalisierung von im Ausland geleisteten Beträgen erfolgt, weshalb von einer verbindlichen Form für einen Nachweis der Integrationsbemühungen in den Arbeitsmarkt abzusehen ist.
Zusammenfassend: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird auf die Vorlage eintreten und der Kommissionsmehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 6, wo wir die Minderheit Aeschi Thomas unterstützen.