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Mettler Melanie · Nationalrat · 2020-03-04

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Die Grünliberalen haben schon in der Vernehmlassung das gesamte Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitsuchenden zwar begrüsst, standen aber dem Instrument der Überbrückungsleistung mit grossen Vorbehalten gegenüber. Erstens zeigten nämlich ähnliche Massnahmen im Ausland nicht die gewünschte Wirkung, zumal sie falsche Anreize entwickelten. Zweitens beabsichtigte die Vorlage des Bundesrates die Vermögenssicherung von älteren Ausgesteuerten nach dem Giesskannenprinzip.

Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt zum Instrument der Überbrückungsleistung ist es der Kommission nun gelungen, ein ausgewogeneres Konzept zu entwickeln, das nur dann zum Zug kommt, wenn alle anderen Massnahmen zur Wiedererlangung der Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitnehmenden scheitern. Es ist gelungen, eine Lösung für ein spezifisches Problem zu bauen, nämlich für ältere Arbeitnehmende, die keine Chance mehr haben, ihre Arbeitsmarktfähigkeit wiederzuerlangen. Die Überbrückungsleistungen sind so eine Massnahme mit dem Zweck, Altersarmut zu vermeiden, und nicht mit dem Zweck, Vermögen zu sichern.

Das Konzept nimmt die Anliegen der grünliberalen Fraktion auf, indem es erstens die Wirkungsüberprüfung vorsieht, die dem Parlament eine konkrete Handlungsmöglichkeit im Fall von unerwünschten Wirkungen und Anreizen bietet, und zweitens den Wechsel vom Giesskannenprinzip zu einer Bedarfsleistung zur Vermeidung von Altersarmut vollzieht. Dem übergeordneten Ziel des Pakets, nämlich der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit, darf diese Massnahme nicht entgegenwirken. Sie darf auch keine neuen Fehlanreize setzen. Auch hier bringt das Konzept der Kommission nach Ansicht der grünliberalen Fraktion grundlegende Verbesserungen.

Die Überbrückungsleistung wird mit dem neuen Konzept die Ultima Ratio für Arbeitsuchende, bei denen eine andauernde Arbeitsmarktunfähigkeit bereits festgestellt wurde. Das ist ein wichtiger Punkt. Der Arbeitsmarkt hat für diese Menschen keine Verwendung. Wenn nun dieser Fall trotz jahrelanger Bemühungen eintritt, möchte man vermeiden, dass Ausgesteuerte in den letzten Jahren vor der Pensionierung ins Prekariat schlittern und dann während der gesamten Rentenbezugszeit viel stärker staatlich unterstützt werden müssen. Mit diesem neuen Konzept der nationalrätlichen Kommission hat die Massnahme eine Logik, die einen volkswirtschaftlichen Mehrwert bringen kann. Nicht nötig ist eine Massnahme für gut ausgebildete, ehemals gut verdienende und vermögende Ausgesteuerte, denen man eine Vermögenssicherung bieten möchte.

Die Beschlüsse des Ständerates in der Wintersession folgten derselben Logik. Die nationalrätliche Kommission hat nun diese Beschlüsse teilweise ausgebaut und einer moderneren Lebenswelt angepasst, teilweise in eine systematische Logik überführt und teilweise mit Flexibilisierungsmassnahmen versehen. So war es möglich, einen Kompromiss zu erarbeiten, der überparteilich getragen wird.

Die Fraktion der Grünliberalen bleibt skeptisch, ob die Überbrückungsleistung dann auch in der Praxis dem übergeordneten Ziel dienen wird, Ausgesteuerte wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, auch wenn sie schon älter sind, oder ob die Massnahme allenfalls das Problem sogar verschärft und die anderen Massnahmen im Paket untergräbt. In der Evaluation werden einerseits die Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmender im Zentrum stehen, andererseits die finanziellen und ökonomisch-volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Kostenvergleiche der Verwaltung für die verschiedenen Konzeptvorschläge sind mit Vorsicht zu geniessen, insofern, als alle von einer Bezugsquote von 100 Prozent ausgehen, die den Anreizen im Konzept der Kommission nicht Rechnung trägt. Nichtsdestotrotz werden die Grünliberalen der Kostenfrage auch in der weiteren Bereinigung der Vorlage äusserste Aufmerksamkeit schenken. Zudem wurde insbesondere auch die Frage des Alters für die Bezugsberechtigung in der Fraktion intensiv diskutiert.

Die Fraktion unterstützt das nationalrätliche Konzept im Grundsatz, jedoch nicht ohne Einschränkungen bei einzelnen Anträgen und unter Vorbehalt des weiteren Verlaufs der Differenzbereinigung mit dem Ständerat.