Rösti Albert · Nationalrat · 2020-03-04
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich muss, bevor ich zu den Minderheitsanträgen komme, schon noch etwas aus der Eintretensdebatte loswerden.
Ich meine, man kann für oder gegen die Personenfreizügigkeit sein, mit all den einschlägigen Argumenten. Aber mit minimalen ökonomischen Kenntnissen kann man einfach nicht sagen, dass 50[NB]000 Zuwanderer jährlich den Arbeitsmarkt nicht negativ beeinflussen können. Da liegen Sie einfach [PAGE 75] falsch, wenn Sie das sagen. Ich bitte Sie, das schon zur Kenntnis zu nehmen.
Nochmals: Wir möchten Arbeit und nicht Rente. In diesem Zusammenhang stehen deshalb auch meine Minderheitsanträge. Jetzt, da Sie eingetreten sind, gilt es für uns, möglichst auf die wirklich Bedürftigen und damit auf eine kleinere Zahl abzustellen, die auch weniger Kosten verursacht - im Bewusstsein, dass sich die Situation eben sehr schnell ändern kann. Wenn sich die Konjunktur verschlechtert, kann die Anzahl der in diese Kategorie fallenden Leute sehr schnell zunehmen. Dann sind wir vielleicht froh, wenn wir die Kriterien so festgelegt haben, dass es eben nicht, wie es etwa beim Antrag der Minderheit III (Prelicz-Huber) der Fall ist, zu ausufernd wird.
Es ist relativ einfach. In diesem ganzen Gesetz gibt es eigentlich zwei Konzepte: einerseits das Konzept der Mehrheit, das eben einen Umfang von 6000 Leuten betrifft; andererseits das Konzept der vielen Minderheiten, das - fürs einfachere Verständnis - praktisch eins zu eins dem Konzept des Ständerates entspricht.
Ich möchte noch für die Tabelle danken, die erarbeitet wurde und die genau zeigt, was es eben ausmacht und wo die Unterschiede liegen. (Der Redner zeigt ein Dokument) Für jene, die sie allenfalls studieren: Es ist nicht so, dass meine Minderheitsanträge, je nach Lesart, 140 oder 260 Millionen Franken kosten würden. Man geht jeweils vom Antrag der Mehrheit aus, d. h. davon, wie viel dieser kostet, also 270 Millionen Franken, und die Zahl entspricht dann dem neuen Kostentotal - nur damit das nicht falsch aufgefasst wird. Aber ich glaube, die Tabelle ist wertvoll, denn man sieht, in welcher Spannweite sich die Zahlen bewegen.
Wenn Sie jeweils den Minderheitsanträgen zustimmen, sagen Sie, immer statisch betrachtet, heute Ja zu einer Überbrückungsleistung entsprechend der Ständeratslösung für 1700 Bezügerinnen und Bezüger oder für Kosten von 70 Millionen. Wenn Sie jeweils der Mehrheit zustimmen, wäre das für 6200 Bezügerinnen und Kosten von 270 Millionen. Das sind die Differenzen. In diesem Zusammenhang sind dann auch alle Minderheiten zu sehen. Ich habe mir gestattet, das jetzt an den Anfang der Erläuterungen zu stellen.
Meinen ersten Minderheitsantrag in diesem Block 1 stelle ich konkret zu Artikel 2 Absatz 1, wonach die Überbrückungsleistung nur bis zum möglichen Vorbezug der AHV-Rente bezogen werden kann. Das wäre also in der Regel, je nach Startpunkt, den wir dann wählen, bis 62 oder 63 Jahre für Frauen beziehungsweise Männer - ab dann kann die AHV vorbezogen werden.
Dann habe ich eine zweite Minderheit zu Artikel 23bis, sie betrifft die Evaluation. Hier verlangt meine Minderheit, dass zusätzlich die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Das ist eine kleine Angelegenheit, aber es ist eigentlich logisch, dass man bei den Auswirkungen auch die finanziellen Aspekte darstellt. Das würde vielleicht sowieso gemacht, aber wenn wir es hineinschreiben, ist es klar.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.