preparatory:AB 258166
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-05
Wortprotokoll
Whistleblowing ist ein Faktum. Das können wir drehen, wie wir wollen. Ich frage mich an dieser Stelle, wie die Ratsrechte den Argumenten, wie wir sie soeben von der Kommissionssprecherin, Frau Arslan, gehört haben, folgen will. Offensichtlich scheitert die Vorlage daran, dass wir zu wenig Schutz bieten. Nichtsdestotrotz hat Frau Arslan anerkannt, dass die Vorlage dringend notwendig ist und dass man Klarheit schaffen muss.
Ich frage Sie: Wollen wir wirklich etwas regeln? Oder wollen wir uns nur empören? Der Ständerat wollte etwas regeln, beim Nationalrat ist es ein bisschen weniger, ein bisschen schwieriger. Die Ratslinke will eine massive Ausweitung des Kündigungsschutzes, die Ratsrechte am liebsten eine Abschwächung der Möglichkeiten. Beides geht nicht. Zusammenfassend tönt das dann so: Lösung zu kompliziert, Kaskade zu unverständlich, teilweise Rechtsunsicherheit, unbestimmte Rechtsbegriffe - es wird alles durcheinandergemischt. Die Frage ist aber: Stimmt das auch? Ich sage Ihnen: Es stimmt nicht! Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP sagt klar Nein, es ist nicht so, wie es hier von der Kommissionssprecherin dargestellt wurde.
Warum? Das System ist einfach. Wir haben eine Kaskade: Wer eine Unregelmässigkeit feststellt, geht zum Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, dann geht er zur Behörde. Und wenn die Behörde nicht reagiert, dann kann er an die Öffentlichkeit gehen. Ich weiss nicht, was an diesem Punkt nicht verstanden werden kann. Eigentlich ist das nichts anderes als in Worte gefasster gesunder Menschenverstand, hilfreicherweise mit Fristen ergänzt. Darüber hinaus hat man für Unternehmen klar definiert, was sie zusätzlich machen sollten und können, damit ihnen Erleichterungen gewährt werden. Für die Arbeitnehmer hat man keine solchen zusätzlichen Regeln hinzugefügt, weil das OR bezüglich Kündigungsschutz bereits ausreichende Regelungen beinhaltet.
Nun frage ich Sie: Zuerst eine Meldung an den Arbeitgeber, wenn dieser nicht reagiert, an die Behörde, wenn diese nicht reagiert, an die Öffentlichkeit - was soll daran unverständlich und kompliziert sein? Man versteht das, wenn man will - oder man will eben nicht. Das Problem in diesem Saal ist offensichtlich, dass man zwar über das Thema sprechen, es aber nicht regeln will. Ohne diese Regelung löst man in diesem Bereich keine Probleme, ja, man legt ein reines Lippenbekenntnis ab. Der nächste Fall von Whistleblowing kommt bestimmt, mit oder ohne Regelung; ohne Regelung aber mit einem ungewissen Ausgang des Falls, und das nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmenden. Hier hätten wir eine aus unserer Sicht verständliche und logische Lösung, die wir umsetzen können, die wir aber offensichtlich nicht umsetzen wollen.
Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Wenn der nächste Fall kommt, wird die Empörung gross sein. Links wie rechts wird man jammern, dass man keine Lösung habe. Dabei hätten wir sie gehabt, respektive wir haben sie noch in der nächsten Viertelstunde, wenn Sie unserer Minderheit zustimmen.