Bellaïche Judith · Nationalrat · 2020-03-05
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Die grossen und medienwirksamen Whistleblowing-Fälle liegen schon eine Weile zurück, und die Notlage der Betroffenen scheint in der Politik komplett an Priorität verloren zu haben. Aber vergegenwärtigen wir uns für einen Augenblick die Bedeutung von Whistleblowern in unserer Gesellschaft. Sie läuten die Alarmglocken, wenn krumme Dinge laufen, Gesetze gebrochen werden, sei es innerhalb von Unternehmen oder aber auch beim Staat. Das kommt zwar sehr selten vor, aber wenn, dann sind die Vorfälle so gravierend, dass die Betroffenen nicht mehr wegschauen können und in einer unerträglichen Mitwisserschaft gefangen sind. Schweigen sie, werden sie zu Mittätern. Brechen sie aber das Schweigen, so brechen sie auch das Gesetz. Während die Gesellschaft, wir alle, regelmässig von den Aufdeckungen dieser Whistleblower profitieren, werden sie kriminalisiert, abgestraft und nicht selten in ihrer Existenz bedroht. Gleichzeitig gerät auch das Unternehmen in die Defensive und steht nach einem medialen Schlagabtausch nicht selten vor einem Scherbenhaufen.
Eine Lösung tut not, und diese liegt heute vor uns. Die Vorlage basiert auf der Grundannahme, dass ein Unternehmen selbst das grösste Interesse daran hat, Missstände zu erfahren und zu beheben. Das ist die richtige Annahme und für uns auch der ausschlaggebende Grund, die Vorlage zu unterstützen.
Wir müssen nicht nur den Mitarbeitenden, sondern auch den Arbeitgebern aufzeigen, wie sie im Falle einer Missstandsmeldung vorzugehen haben. Es geht darum, beiden Seiten Rechtssicherheit zu geben, einerseits, indem man Unternehmen die Leitplanken gibt, innerhalb welcher sie sich bewegen und einen Standardprozess befolgen können, andererseits, indem man für Mitarbeitende Unwägbarkeiten aus dem Weg räumt und den Ausgang einer Meldung nicht dem Zufall oder dem Wohlwollen eines Gerichtes überlässt. Die Vorlage versucht, Anliegen innerhalb eines Spannungsfeldes zu berücksichtigen. Dies führt unweigerlich zu einer nicht ganz unkomplizierten Kaskadenlösung, das wollen wir ja auch anerkennen. Man mag nun argumentieren, der Weg sei zu kompliziert und mühselig, aber es ist ein Weg, und er bietet Rechtssicherheit, im Gegensatz zum Status quo, der entweder den Whistleblower oder den Arbeitgeber kriminalisiert. Der aktuelle Zustand ist nicht mehr tragbar, und wenn wir die Vorlage beerdigen, perpetuieren wir den Missstand in der Schweiz, was für Betroffene unhaltbar ist.
Mit der Annahme dieses Gesetzes setzen wir einen Grundstein. Er mag, faute de mieux, nicht perfekt sein und nicht allen Ansprüchen dieses Rates genügen. Aber er bietet immerhin die Möglichkeit, damit Erfahrungen zu machen und [PAGE 137] den richtigen Umgang mit Whistleblowern zu erlernen und zu verbessern. Nur selten ist eine neue Vorlage der Weisheit letzter Schluss. Entscheidend ist aber, dass man die Situation in ihren kritischen Aspekten entschärft. Beim Whistleblowing geht es eben nicht nur um Kündigungsschutz im engeren juristischen Sinn, sondern es geht um Unternehmenskultur und darum, den Grundsatz des Whistleblowings überhaupt zu verankern - gesetzlich und gesellschaftlich. Es geht darum, Akzeptanz zu schaffen, weg vom Image des Nestbeschmutzers und hin zu mehr Zivilcourage zu kommen.