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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-03-05

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Für die Grünen war von Anfang an klar: Es gibt Mindestbedingungen, die für uns erfüllt sein müssen, damit wir einem neuen Gesetz zustimmen. Es muss kompatibel sein mit dem Europaratsabkommen, es muss die Äquivalenzanerkennung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ermöglichen, und das Schutzniveau, das Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz heute geniessen, darf nicht sinken.

Ich wiederhole es nochmals in aller Deutlichkeit - nicht für Sie, sondern für diejenigen im Ständerat, die dann entscheiden müssen, ob sie an ihrer Position festhalten oder nicht: Wenn wir keine Einigung finden, die diesen drei Mindestkriterien Genüge tut, werden die Grünen dieses Gesetz in der Schlussabstimmung ablehnen. Wir sind nicht Handlanger einer Wirtschaft in Zeiten wie heute, wo die Digitalisierung immer stärker nicht zum Nutzen der Menschen, nicht zum Nutzen der Konsumenten, sondern zum Nutzen der grossen Plattformen und Konzerne ausgestaltet wird. Wir bieten in dieser Zeit nicht Hand für eine Aushöhlung des heutigen Schutzniveaus.

Kollege Romano, Sie haben gesagt, und ich habe es mit Freude gehört: Die Mitte-Fraktion will, dass das heutige Schutzniveau gehalten wird. Wenn Sie das ernst meinen, dann treffen wir uns. Das ist unser Mindeststandard. Wenn Sie das ernst meinen, dann können Sie aber beim Profiling nicht mit der Mehrheit oder mit der Minderheit II (Jauslin) stimmen. Wenn Sie das ernst meinen, dann können Sie auch nicht mit der Mehrheit stimmen beim Konzernprivileg. Das Konzernprivileg, wie es von der Mehrheit vorgeschlagen wird, ist eine Erleichterung, eine Senkung der Datenschutzvorschriften zugunsten der Konzerne. Das kann man wollen oder nicht. Aber wenn Sie als politisches Ziel haben, das heutige Schutzniveau zu halten, dann müssen Sie nicht zusätzliche Erleichterungen - gerade für die Konzerne - einfügen. Wenn schon, da bin ich immer mit Ihnen gewesen, muss man sich etwas überlegen, damit man für Firmen, die ganz simple, einfache Datenbearbeitungen machen, z. B. für den Schreiner oder den kleinen Laden um die Ecke, nicht so komplizierte Vorschriften macht. Aber gegenüber Konzernen, die heute sowieso auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung in ihren internen Standards integriert haben, unter schweizerischem Recht eine Sonderausnahme zu machen, ist wirklich eine Senkung des Schutzniveaus ohne Not, denn die haben bereits heute die entsprechenden Verpflichtungen.

Ich möchte noch ganz kurz, weil Profiling der Kern ist, auf die Minderheit II, vertreten durch Kollege Fluri, eingehen. Ich habe vorhin begründet, weshalb ich für die Minderheit I bin. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass die grüne Fraktion offen ist, wenn die Formulierung des Ständerates noch optimiert werden kann. Für uns ist der Massstab nicht der Buchstabe, sondern für uns ist der Massstab das heutige Schutzniveau. Das ist der Massstab, dem der Ständerat am Schluss genügen will, falls er eine Brücke bauen möchte. Es ist ihm freigestellt, eine Brücke zu bauen. Ich denke, das ist das Ziel der Differenzbereinigung. Aber diese Brücke muss am Schluss nicht unter das Niveau führen, das wir heute beim Schutz der Bevölkerung haben.

Warum ist die Minderheit II keine Brücke? Die Minderheit II hat nur schon auf der logischen Ebene Probleme. Für jene, die den Text nicht vor sich haben: Profiling mit hohem Risiko wird definiert als Profiling, welches zu besonders schützenswerten Personendaten führt. Nun gut, für mich ist ein Risiko zuerst immer eine Potenzialität, nicht etwas, das sicher ist. Daher ist das schon eine etwas sonderbare Definition. Viel wesentlicher ist aber, dass schon heute die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten im Sinne eines höheren Schutzniveaus gesondert geregelt ist. Bearbeitung umfasst jeden Vorgang, jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den Mitteln und Verfahren: das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten. Das heisst, das ist schon geregelt. Das, was Sie mit der Minderheit II wollen, das ist heute geregelt! Sobald Sie etwas machen, was zu besonders schützenswerten Personendaten führt, ist das schon geregelt!

Artikel 4 Buchstabe fbis gemäss Minderheit II ist eine Bestimmung ohne zusätzlichen materiellen Rechtsgehalt. Damit wollen Sie ersetzen, dass heute eben die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unter dem jetzt geltenden Schweizer Datenschutzgesetz einen besonderen Schutz geniesst. Das bringt nichts! Deshalb werden wir uns auch, wenn es zur Ausmehrung zwischen Mehrheit und Minderheit II kommt, enthalten, denn etwas zu streichen oder zu schreiben, was an einem anderen Ort im Gesetz schon steht, ist gleichwertig oder in gleicher Weise nicht gültig. Es bringt nichts für die Brücke, die wir brauchen.

Geben Sie sich doch einen Ruck. Wir können - und damit schliesse ich - in einer Zeit, in welcher die Digitalisierung in einem Tempo voranschreitet, dass manche Leute zu Recht auch Angst haben, anstatt die Chancen zu sehen, unsere Verantwortung nicht so stark missbrauchen, indem wir den Menschen in diesem Land und in dieser Zeit nicht mindestens den gleichen Schutz gewähren wie in der Vergangenheit. Wenn Sie sagen, und da bin ich voll dabei, wir müssen die Chancen der Digitalisierung erkennen, wir müssen vorwärtsgehen, wir müssen auch neue Wirtschaftsmöglichkeiten schaffen - das ist ja der einzige Vorteil dieses neuen Gesetzes, nämlich die Möglichkeit, die Daten eben auch herauszukriegen -, wenn wir das wollen, dann müssen wir den Menschen die Sicherheit geben, dass wir ihr Grundrecht auf Privatsphäre auch ernst nehmen.