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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen Nichteintreten auf den Entwurf Ihrer Kommission. Es handelt sich hier aus Sicht des Bundesrates um eine komplizierte und bürokratische Lösung für ein Problem, welches bereits heute mit den bestehenden Regeln gelöst werden kann. Die Verträge, von denen wir reden, verlängern sich nicht automatisch. Sie verlängern sich nur dann, wenn die Verlängerung in einer Vertragsklausel gültig vereinbart wurde. Nach den allgemeinen Regeln, die heute bereits gelten, müssen Kundinnen und Kunden auf überraschende und ungewöhnliche Klauseln hingewiesen werden. Zudem sind missbräuchliche Klauseln nach Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unlauter. Es gibt also bereits heute Korrekturmechanismen, die in Kraft sind.

Mit der vorgeschlagenen Erinnerungspflicht entstünde den betroffenen Unternehmen nun aber ein massiver Mehraufwand. Deshalb wurde dieses Ansinnen von der Wirtschaft auch in der Vernehmlassung abgelehnt. Dieser Aufwand wäre nach Ansicht des Bundesrates unverhältnismässig, da unerwünschte Vertragsverlängerungen schon heute einfacher und effizienter verhindert werden können. Die Konsumentinnen und Konsumenten können schon bei Vertragsabschluss auf Vorrat erklären, dass sie den Vertrag nicht verlängern wollen. Falls sie damit lieber noch zuwarten möchten, stehen ihnen vielfältige technische Lösungen zur Verfügung, um sich rechtzeitig daran zu erinnern. Aus Sicht des Bundesrates benötigt es dafür kein Eingreifen des Gesetzgebers und keine neue Pflicht für Unternehmen.

Sie haben es in den verschiedenen Voten gehört: Die Beispiele, die genannt wurden, sind Fitness-Abos oder Online-Dating-Abos. Mobilfunk-Abos erneuern sich übrigens seit 2014 nicht mehr "automatisch", wenn man da von einem Automatismus sprechen kann. Es gibt aber auch hier eine gewisse Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Erinnerung wäre aus Sicht des Bundesrates überschiessend.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, der Minderheit Merlini zu folgen und nicht auf den Entwurf einzutreten. Sollten Sie auf den Entwurf eintreten - ich sage das gerade jetzt schon, weil ich nachher nicht mehr spreche -, unterstützt der Bundesrat die Minderheit Flach, weil diese wenigstens konsequent ist, und lehnt die Minderheit Fehlmann Rielle ab.