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Bellaïche Judith · Nationalrat · 2020-03-05

Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Automatische Vertragsverlängerungen sind Fluch und Segen zugleich. In manchen Fällen sind wir doch sehr froh, dass es sie gibt, vor allem bei selbstverständlichen Dienstleistungen des Alltags. Andernorts aber sind sie ein echtes Ärgernis, wenn man die Dienstleistung gar nicht mehr benötigt und es versäumt hat, den Vertrag zu kündigen. Dann fühlt man sich ein wenig über den Tisch gezogen, denn man hatte bei Vertragsabschluss nicht die Wahl zwischen stillschweigender und expliziter Vertragsverlängerung.

Heutzutage sollte aber eine kurze Mitteilung in Bezug auf die bevorstehende Verlängerung eine Selbstverständlichkeit sein. Mit der Digitalisierung ist die Rechnungsstellung längst automatisiert, und somit ist es für die Unternehmen auch kein sonderliches Hindernis, jeweils auf die bevorstehende stillschweigende Verlängerung hinzuweisen. Es ist schwer zu verstehen, dass sich diesbezüglich so grosser Widerstand regt. Die Änderung verursacht zwar einen kleinen administrativen Aufwand für Unternehmen, jedoch ist dieser praktisch einmalig und führt wirklich nicht zu unüberwindbarer Bürokratie. Für kundenzentrierte Unternehmen ist eine entsprechende Umstellung ohnehin schon längst erfolgt.

Die neue Forderung ist kundenfreundlich und für Unternehmen zumutbar. Wir unterstützen deshalb eine Mitteilungspflicht vor jeder stillschweigenden Verlängerung; meistens ist es jährlich. Hingegen soll dies nur für neu abgeschlossene Verträge in Zukunft gelten. Wir verzichten damit auf den Minderheitsantrag, der eine Umstellung auch für in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge verlangt.