Caroni Andrea · Ständerat · 2020-03-09
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich mich noch einmal kurz äussere, weil sich die Kommission für Rechtsfragen zu diesem Punkt eingebracht hat. Nun staune ich ein wenig über das Resultat, darüber, was in der SiK dann herausgekommen ist. Zum Punkt Fristen haben wir, wenn ich mich richtig erinnere, mehrheitlich angeregt, dass man immer eine Beschränkung hat, wie sie auch der Bundesrat hatte. Nun hat die SiK offenbar die Hälfte davon übernommen und die andere Hälfte nicht, und das Resultat scheint mir ein wenig schief. Vielleicht kann der Rapporteur dies zuhanden der Nicht-SiK-Mitglieder hier erläutern.
Konkret: In Artikel 23g, bei den Fristen für die allgemeinen Massnahmen, steht, dass die Massnahmen einmal sechs Monate und dann noch einmal sechs Monate sein dürfen, dann ist Ende Feuer. Das gilt für alle Massnahmen, ausser für die schwerste. Dort könnte man nun nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit die Massnahme beliebig oft um drei Monate verlängern - drei Monate, nochmals drei Monate -, mit dem Resultat, dass Sie irgendwann zum Punkt[NB]kommen, wo Sie sagen: Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, wie es auch Frau Bundesrätin Keller-Sutter erwähnt hat, hätte ich gerne eine mildere Massnahme. Dies geht aber nicht mehr, weil zweimal sechs Monate vorbei sind und somit die maximale Limite erreicht ist. Dann bleibt Ihnen nur noch die schärfste Massnahme, und die können Sie à gogo weiterführen.
Hier wäre ich froh, wenn Sie erklären könnten, warum Sie bei den milderen Massnahmen neu jetzt auch die Befristung auf maximal zwölf Monate eingeführt haben, aber bei der schärfsten aller Massnahmen davon abgesehen haben. Das geht für mich irgendwie nicht auf. Ich würde sagen, entweder das eine oder das andere.