Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte die Diskussion nicht verlängern, aber etwas müssen wir schon noch präzisieren: Wenn Herr Zopfi insinuiert, wir würden gewissermassen das Jugendstrafrecht abschaffen, dann ist das nicht richtig. Worum geht es? Es geht um die Massnahmen, die hier vorgesehen sind. Wir sind jetzt sehr schnell durch das Gesetz gegangen; das ist okay, aber ich weiss nicht, ob sich jeder darüber im Klaren ist, wovon wir sprechen. Wenn wir von "Altersgrenze 12" sprechen, dann sprechen wir von Massnahmen wie Gesprächs- und Meldepflicht, Kontaktverbot und solchen Dingen, mit welchen wir präventiv Jugendliche, die radikalisiert sind, in einem gewissen Regime halten wollen, um eine Deradikalisierung zu bewirken - und nicht, um sie, wie es Herr Kollege Zopfi sagt, zu kriminalisieren und aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen. Wenn sie dann irgendetwas verbrochen haben, dann werden sie nach Jugendstrafrecht beurteilt, aber es geht hier um niederschwellige polizeiliche Massnahmen, die bei solchen Personen möglich sein sollen. Die massivste Form, die Eingrenzung auf eine Liegenschaft, ist auch gemäss Bundesrat erst ab dem 15.[NB]Altersjahr als extremste Massnahme möglich. Dies einfach zur Präzisierung. Das Jugendstrafrecht wird also hier nicht abgeschafft.