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preparatory:AB 25872

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an eine Sonderkommission mit dem Auftrag, sie nochmals zu überarbeiten, insbesondere einerseits die Haftpflichtregelung den Bedürfnissen des Forschungs- und des Anwendungsbereichs anzupassen und andererseits die Regelung bezüglich der Landwirtschaft nochmals zu überarbeiten.

Es ist für mich total unverständlich, wenn die CVP-Fraktion jetzt mit Einzelanträgen daherkommt und in der Begründung darauf hinweist, dass die Forschenden auf die Problematik der strengen Vorschriften aufmerksam gemacht hätten und dass diesen Bedenken Rechnung zu tragen sei. Das ist genau diejenige CVP-Fraktion, die in der zweiten Lesung zusammen mit den Grünen und den Linken verhindert hat, dass noch gewisse wichtige materielle Änderungen und Nachbesserungen gemacht werden konnten, die sich aufgrund der jetzt zitierten Aussagen der Forscher aufgedrängt hätten.

Die Forschenden, so z. B. die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften, haben bereits vor der zweiten Lesung auf die Unmöglichkeit der verschiedenen Artikel aufmerksam gemacht. Auch das Gutachten Cottier lag längst vor. Bei den Hearings kam klar zum Ausdruck, wo die Probleme liegen. Doch die Vertreterinnen und Vertreter der CVP-Fraktion, mit Ausnahme von Jacques Neirynck, sind blind den Kolleginnen Sommaruga und Fetz gefolgt und haben kreative Ansätze der Bürgerlichen gebodigt. Sie wollten nicht gemäss Bundesverfassung Mensch und Umwelt vor Missbräuchen und der Gentechnologie schützen, sondern sie wollten ein Verbotsgesetz für die Gentechnologie.

Ich bin der Meinung, dass verschiedene Artikel nachgebessert werden müssen, insbesondere was die Haftpflichtfrage betrifft. Es darf nicht sein, dass Apotheker für bewilligte und fehlerfreie Produkte haften, die infolge falscher Anwendung zu Schäden führen. Andererseits ist es nicht zulässig, dass Landwirte für Schäden haften müssen, die infolge von Verunreinigungen ihrer Ernte durch GVO-Produkte entstanden sind.

Ich fände es unfair Ihnen gegenüber, die nicht Mitglieder der Kommission waren, wenn wir jetzt hier sozusagen eine Kommissionssitzung im Grossen durchführen müssten, nur weil in der zweiten Lesung das Gespräch verweigert wurde. Immerhin habe ich heute vom Sprecher der SP-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass Sie den Antrag Heberlein unterstützen und wieder eine gewisse Gesprächsbereitschaft an den Tag legen. Aber ist es wirklich die Idee, die Vorlage hier im Rat detailliert zu behandeln, obwohl sie im Prinzip nicht verhandlungsreif ist und massiv nachgebessert werden muss?

Ich verlange deshalb Rückweisung an eine Sonderkommission und nicht an die WBK und begründe dies wie folgt: Es würde mich erstaunen, wenn die gleiche Kommission bei der Überarbeitung der Vorlage zu wesentlich anderen Entscheidungen kommen würde. Ich würde erwarten, dass sich eine Sonderkommission so zusammensetzt, dass die Fraktionen darin repräsentativ vertreten sind - ich nehme an, dass auch die CVP-Fraktion noch einen bürgerlichen Flügel hat.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.