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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-03-10

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Gerne rapportiere ich zu beiden genannten Standesinitiativen.

Am 10. Juni 2018 hat der Kanton Jura die Standesinitiative 18.308, "Glyphosat und Vorsorgeprinzip", eingereicht. Das Parlament des Kantons Jura fordert die Bundesversammlung damit auf, die Vermarktung und Verwendung von Roundup und ähnlichen glyphosathaltigen Produkten so schnell wie möglich schweizweit zu verbieten. Begründet wird die Initiative wie folgt:

Das jurassische Parlament hat schon 2015 eine Motion angenommen, mit der die Regierung beauftragt wurde, einerseits sicherzustellen, dass in den Geschäften glyphosathaltige Produkte aus dem Angebot entfernt werden, und andererseits mit einer Informationskampagne auf die Gefahren der Produkte hinzuweisen und den kantonalen Ämtern die Verwendung zu verbieten. Da die Anliegen der Motion nur teilweise erfüllt werden konnten, sollen mit dem Vorstoss auf Bundesebene die Massnahmen des Kantons gestärkt werden.

Mit einer weiteren Motion vom 23. November 2016 wurde die kantonale Regierung beauftragt, bis zur Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel mit kantonalen Massnahmen eine Verringerung des Pestizideinsatzes um 50 Prozent zu bewirken. Im Weiteren wird auf Beschlüsse der Europäischen Kommission verwiesen, in welchen über eine Verlängerung der Zulassung beraten wurde. Frankreich hatte eine Verlängerung mit der Begründung abgelehnt, dass Glyphosat sehr giftig sei.

Der Kanton Jura will sich für eine Landwirtschaft einsetzen, welche die Gesundheit nicht gefährdet und den Erhalt der Lebensgrundlagen ernst nimmt; dies auch unter Verweis auf Artikel 104 der Bundesverfassung, wonach neben einer auf den Markt ausgerichteten Lebensmittelversorgung auch der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen anzustreben sei. So viel zur Standesinitiative Jura.

Am 15. Oktober 2018 reichte der Kanton Genf dann seine Standesinitiative mit dem Titel "Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz" ein. Das Parlament des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, den geordneten Ausstieg aus der Glyphosatnutzung in die Wege zu leiten [PAGE 117] und die landwirtschaftliche Forschung, namentlich die Suche nach Alternativen zu Glyphosat, zu verstärken. Begründet wird die Standesinitiative wie folgt:

1.[NB]In der Westschweiz seien in 37,5 Prozent der Proben und in nahezu allen 170 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit untersuchten Produkten Spuren von Glyphosat gefunden worden.

2.[NB]Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation habe im März 2015 Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.

3.[NB]Dieses Herbizid könne über die Nahrung in den menschlichen Körper gelangen und dort kumulative und chronische Wirkungen erzeugen.

4.[NB]Glyphosat verunreinige Gewässer, Böden und Pflanzenwelt und gefährde die Tierwelt.

5.[NB]Die wissenschaftlichen Studien, gemäss denen Glyphosat nur wenig gefährlich ist, seien vermutlich nicht korrekt, wie die jüngsten Medienberichte über die Manipulation von wissenschaftlichen Publikationen durch den internationalen Grosskonzern Monsanto zeigten.

6.[NB]Die Schweizerbürgerinnen und -bürger hätten eine Petition eingereicht und zwei Volksinitiativen zum Verbot von Glyphosat lanciert.

7.[NB]Mehrere europäische Regierungen, namentlich Frankreich, Österreich und Italien, sprächen sich gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU aus.

8.[NB]Es gebe in der Landwirtschaft vielversprechende Alternativen zu Glyphosat, und die glyphosatfreie biologische Landwirtschaft habe in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt.

9.[NB]Der Kanton Genf wende in der Landwirtschaft mit dem Verbot gentechnisch veränderter Organismen und Nutztiere das Vorsorgeprinzip bereits an.

Dies die Argumente der Standesinitiative Genf.

Ihre WAK-S beriet die Standesinitiativen am 20. Januar dieses Jahres. Ebenfalls zur Debatte standen die Petition Fischer Eugen Theodor 17.2020, "Für ein Glyphosatverbot", sowie die Petition 16.2004, "Glyphosat verbieten - jetzt!", von Greenpeace, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, der Stiftung für Konsumentenschutz und der Fédération romande des consommateurs. Schlussendlich beriet Ihre WAK-S an diesem Tag die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Dabei hat die Kommission den Sorgen der Initianten Rechnung getragen und bindende Bestimmungen zur Reduktion der Pestizide und Biozide in Bericht und Gesetzestext aufgenommen. Die vorgeschlagene Neuregelung orientiert sich inhaltlich am Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates und an dessen Fahrplan zur Risikoreduktion bei deren Einsatz. Die im Aktionsplan des Bundesrates anvisierten Reduktionsziele haben aber keinen bindenden Charakter, weshalb die Kommission nun einen Absenkpfad mit quantifizierten Reduktionszielen für die Risiken beim Einsatz gesetzlich verankern und so die Verbindlichkeit in der Umsetzung der Vorgaben deutlich erhöhen will.

Der Vorentwurf sieht vor, dass die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, wobei eine Minderheit darüber hinaus eine Reduktion der Risiken um 70 Prozent bis 2035 verankern will. Als biologisch aktive Wirkstoffe werden neben Pestiziden nicht nur Pflanzenschutzmittel, sondern auch Biozidprodukte angewendet. Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Bioziden verbunden sind, vermindert werden. Der Gesetzentwurf schafft die hierfür erforderlichen Grundlagen im Landwirtschafts- respektive im Chemikaliengesetz. Damit schliesst die Neuregelung sämtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch den Pestizideinsatz der öffentlichen Hand und Privater.

Die Kommission ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln und die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt deutlich reduzieren zu können. Sie will damit einen Beitrag zu einer weiterhin uneingeschränkten Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie zu einem besseren Schutz der Artenvielfalt leisten. Sie nahm den Vorentwurf dann in der Gesamtabstimmung einstimmig an und verabschiedete ihn für die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauerte bis Mitte Februar und war mit einer Medienmitteilung angekündigt worden. Ihre WAK wird sich im zweiten Quartal dieses Jahres wieder mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Anliegen der beiden Standesinitiativen Jura und Genf im Rahmen der eben erwähnten parlamentarischen Initiative zielführend integriert worden sind. Damit kann die angestrebte Risikoreduktion beim Pestizideinsatz herbeigeführt werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und im Sinn der Parlamentseffizienz, keine Doppelspurigkeit zu schaffen, beschloss die Kommission mit je 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, den Anträgen zu folgen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.