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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-10-01

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Zum zweiten Mal steht eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB zur Genehmigung an. Dieses Instrument der gemeinsamen Vereinbarung von Zielen wurde erstmals in den Jahren 1999 bis 2002 angewendet. Rückblickend lässt sich sagen: Dieses Instrument hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Gemeinsam Vereinbartes kann bekanntlich nicht einseitig geändert werden. Für uns, also für das Parlament, heisst das, dass wir die Leistungsvereinbarung so zu akzeptieren haben, wie sie vorliegt, oder dass wir sie allenfalls zurückweisen müssten. Eine Diskussion der Leistungsvereinbarung im Detail ist deshalb kaum sinnvoll. Wichtig sind vielmehr die grossen Linien und die Zukunft der Leistungsvereinbarung im Banne der Schuldenbremse.

Mit der Leistungsvereinbarung werden strategische verkehrspolitische Ziele und Standards vorgegeben. So werden für das SBB-Netz Sollanforderungen, z. B. für die Sicherheitstechnik oder das Lichtraumprofil, definiert und in so genannten Netzkarten festgelegt. Die zur Umsetzung der Infrastrukturziele benötigten finanziellen Mittel sind in einem Zahlungsrahmen über vier Jahre festgehalten. In seiner Botschaft vom März dieses Jahres geht der Bundesrat von einem Bedarf von 6,025 Milliarden Franken aus. Davon sind rund 1,9 Milliarden Franken zur Sicherung der ungedeckten Kosten des Betriebs der Infrastruktur vorgesehen: Also rund ein Drittel des Geldes ist dafür nötig; mit dem Trassenpreis können nämlich die Betriebskosten der Infrastruktur nur zu rund einem Drittel gedeckt werden. Die verbleibenden zwei Drittel, also rund 4 Milliarden Franken, werden in die Netzinfrastruktur, ins Netz selber investiert. Davon sind nur rund 500 Millionen Franken für den effektiven Weiterausbau des Netzes vorgesehen, und zwar primär zur Steigerung der Kapazität im Güterverkehr und für S-Bahn-Systeme in Bern, Basel, Genf, Zürich und Zug.

Der Löwenanteil von 3,6 Milliarden Franken, fast zwei Drittel des Gesamtbetrages, ist notwendig, um die Substanz des Netzes zu erhalten. Davon sind allein für die Anlagen 1,8 Milliarden Franken erforderlich. Zudem werden für rund 1,3 Milliarden Franken Stellwerke erneuert und wird die Betriebsführung optimiert. Damit kann beim Betrieb gespart werden, und die Kapazität und die Sicherheit können gesteigert werden. Für ein leistungsfähiges und effizientes Bahnsystem sind diese Massnahmen ein Muss. Ein Investitionsvolumen von über 4 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre ist aber auch für die Wirtschaft unseres Landes wichtig. Es sind Aufträge und Arbeitsplätze damit verbunden.

Das System der strategischen Steuerung hat auch Auswirkungen auf das Controlling. Der Bund macht die Vorgaben, und die SBB setzen diese operativ um. Es ist also beispielsweise Sache der SBB zu entscheiden, wann und auf welchem Abschnitt die Fahrleitung ausgewechselt und welcher Bahnhof wann umgerüstet wird. Neu wird jedoch über halbjährliche Berichterstattungen anhand von Kennziffern überprüft, ob die SBB die Mittel effektiv und den strategischen Vorgaben entsprechend eingesetzt haben.

Zur Schuldenbremse: Inwiefern wirkt sich nun die Schuldenbremse auf die Leistungsvereinbarung aus? Eine Kürzung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel hat logischerweise Konsequenzen für die Leistungen. Würden die finanziellen Mittel entscheidend gekürzt, müsste die Leistungsvereinbarung neu ausgehandelt werden. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 21. August dieses Jahres soll die Leistungsvereinbarung um 54 Millionen Franken gekürzt werden. Verteilt auf vier Jahre ist dieser Betrag prima vista verkraftbar und eine Neuverhandlung der Leistungsvereinbarung wohl nicht nötig; das sagen auch die SBB. Es wird allerdings zum Aufschub verschiedener Projekte kommen. Kundenfreundlichere Anlagen können erst später erstellt werden, und der Automatisierungsprozess wird etwas verzögert.

Der Bundesratsbeschluss sieht nun für die nächsten beiden Jahre eine Kürzung der Mittel vor; in den Jahren 2004 bis 2005 soll wieder aufgestockt werden. Die Investitionen würden sich somit lediglich auf der Zeitachse um ein bis zwei Jahre verschieben. Das UVEK hat die SBB beauftragt, zuhanden des Bundesrates und der KVF zu den konkreten Auswirkungen Stellung zu nehmen. Dabei ist aber nicht zu vergessen, dass die Leistungstranchen der Leistungsvereinbarung jedes Jahr wieder Gegenstand der Budgetdebatten sind; im Gegensatz zum FinöV-Fonds sind dies ja keine [PAGE 1515] gebundenen Mittel. Somit besteht auch das Risiko, dass unter dem Druck der Schuldenbremse in den Jahren 2004 und 2005 statt wie heute vorgesehen aufgestockt, schliesslich doch wieder gekürzt wird. Damit fiele die von allen Seiten als grosser Vorteil des Instrumentes Leistungsvereinbarung gepriesene Planungssicherheit dahin.

Ein solches Vorgehen wäre jedoch kurzsichtig und nicht zu verantworten, denn wenn man in den nächsten vier Jahren bei der Substanzerhaltung kürzt, führt dies zu höheren Aufwendungen in der Zukunft. Ausserdem kann ein Aufschieben von Investitionen in die Substanzerhaltung Folgen für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit unseres Netzes haben. Was das bedeutet, wird klar, wenn man England als Beispiel heranzieht: Dort wurde ein Eisenbahnnetz innerhalb weniger Jahre heruntergewirtschaftet, genau deshalb, weil bei der Substanzerhaltung gespart wurde. Schliesslich musste der Staat eingreifen, um noch Schlimmeres zu verhindern, und musste - entsprechend dem enormen Nachholbedarf - mit enormen finanziellen Mitteln eingreifen.

Wenn entgegen den heutigen Vorgaben auch in den Jahren 2004 und 2005 gekürzt würde, müsste allenfalls auch bei den ohnehin schon wenigen Netzausbauten gespart werden, mit entsprechenden Folgen für den Agglomerationsverkehr und die Verkehrsverlagerung.

Die Kommission hat an der Sitzung vom 18. September die Konsequenzen der Reduktion der im Zahlungsrahmen vorgesehenen Mittel diskutiert. Es wurde gefragt, ob am richtigen Ort gespart werde, es war die Rede von: Redimensionierung und zeitliche Staffelung der Erneuerungen von Regionalbahnhöfen, Projekte im Bereich Automatisierung, Redimensionierung oder zeitliche Staffelung verschiedener kleinerer und mittlerer Projekte zur Erhöhung des Kundennutzens.

Der Chef des Bundesamtes für Verkehr hat uns bestätigt, dass zwischen dem Bundesamt und den SBB intensiv diskutiert wurde, dass diese Kürzungen nicht einfach hingenommen wurden und dass sich die SBB durchaus für ihre Interessen gewehrt hätten. Auf der anderen Seite wird erwartet, dass die Leistungsvereinbarung trotz Kürzungen erfüllt werden kann und dass vor allem bei der Sicherheit keine Abstriche gemacht werden müssen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den drei Bundesbeschlüssen. Mit Blick auf die Schuldenbremse und die zukünftigen Budgetdebatten halten wir fest, dass das Thema Bahninfrastruktur nicht allein unter dem Blickwinkel der Finanzpolitik beurteilt werden darf. Es muss die Sicherheit bedacht und in Betracht gezogen werden, dass bei Kürzungen der Wirtschaft wichtiges Investitionsvolumen entzogen würde und später zu weit höheren Kosten wieder saniert werden müsste.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zu den Beschlüssen.