Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-10
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Der Kanton St. Gallen verlangt mit seiner Initiative die Aufhebung der Verjährung für die schwersten Delikte, die mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft werden. Es handelt sich also faktisch um Mord. Diese Forderung wirkt auf den ersten Blick radikal. Ich tendiere eigentlich im Strafrecht nicht zu radikalen Lösungen, da sie meistens auch einen etwas populistischen Charakter haben. Ich glaube aber, hier geht die Initiative des Kantons St. Gallen in die richtige Richtung und hat durchaus ihre Berechtigung. Warum?
Warum gibt es Verjährung im Strafrecht? Der Kommissionsberichterstatter hat das zu Recht gesagt. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, warum es die Verjährung gibt. Der erste ist: Die Zeit heilt alle Wunden. Das ist menschlich, und das ist so: Wir neigen dazu, zu vergeben. Das ist positiv. Wenn Sie heute aus dem Bundeshaus gehen, und jemand hat Ihr Fahrrad gestohlen und gibt das in zehn Jahren zu, dann werden Sie darüber lachen, und die Sache ist gegessen. Das ist so, ausser vielleicht bei Herrn Germann, (Heiterkeit) aber grundsätzlich werden Sie das in zehn Jahren etwas entspannter sehen.
Bei Mord ist das nicht der Fall. Wenn Sie sich vorstellen: Es gibt Mordfälle, und die Älteren unter Ihnen - die meisten von Ihnen haben die entsprechenden Jahrgänge - erinnern sich an die grauenhaften Vorfälle in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren. Ich erinnere Sie nur an einzelne: Der Fall Ruth Steinmann aus dem Jahr 1980 wurde nie aufgeklärt; er ist verjährt. Der Fall Annika Hutter im Kanton Zürich aus dem Jahr 1981 ist verjährt. Sie wurde ermordet, wurde nie gefunden, der Täter konnte bis jetzt nicht identifiziert werden. Der Fall Rebecca Bieri aus dem Jahr 1982 - das Mädchen wurde ermordet, der Mörder konnte noch nicht identifiziert werden - wäre verjährt. Oder, und das hat wahrscheinlich den Kanton St. Gallen motiviert, die Fälle von Karin Gattiker und Brigitte Meier aus St. Gallen aus dem Jahr 1982: Sie sind ebenfalls verjährt; der Mörder wurde nicht identifiziert. Insgesamt sind es meines Wissens vierzehn Kindermorde. Die Kinder sind zum Teil vermisst, die Fälle sind verjährt, die Täter wurden nicht identifiziert.
Wenn diese Täter heute auftauchen, wenn sie identifiziert werden können, dann müssten wir heute sagen: keine strafrechtliche Verfolgung. Bei solchen Fällen können Sie ja nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Angehörigen sagen: "Ja, das ist jetzt vorbei, und" - wie der Kommissionsberichterstatter gesagt hat - "man muss auch einmal Pardon geben; da muss die Gesellschaft auch einmal verzeihen und verstehen, dass ein Mensch auch einmal weiterkommt." Das funktioniert bei solchen Delikten nicht. Ich kann Ihnen eines garantieren: Wenn ein einziger Fall von diesen verjährten Fällen aufgeklärt würde und wir sagen müssten, dass wir keine Strafverfolgung machen können, dann werden Sie ausserhalb dieses Gebäudes auf sehr wenig Verständnis stossen, und dann werden wir hier genau das machen, was der Kanton St. Gallen fordert, und dies mit einer Geschwindigkeit, die Sie sich nicht vorstellen können, denn der Druck von der Bevölkerung wäre in solchen Situationen massiv.
Jetzt können Sie sagen, das sei theoretisch, weil diese Fälle vielleicht gar nicht aufgeklärt werden. Jetzt kommen wir eben zum zweiten Punkt, der Qualität der Beweise: Es ist tatsächlich so, und das ist der zweite Grund, wieso es die Verjährung gibt, dass die Beweise sehr häufig schlechter werden. Denken Sie an Zeugenaussagen! Eine Zeugenaussage für einen Vorfall, der vor zwanzig Jahren stattgefunden hat, können Sie praktisch nicht mehr benützen. Allerdings, und das ist eben auch ein Zeichen der Zeit: Mit der technischen Entwicklung - die DNA-Analyse ist das klassische Beispiel, aber es gibt auch andere Situationen - bekommen Beweise, Beweismittel, die vielleicht vor zwanzig Jahren bedeutungslos waren, plötzlich Bedeutung. Denken Sie an den Fall damals im Kanton Aargau, an Werner Ferrari, der für fünf Kindermorde verurteilt worden ist. Zwanzig Jahre später konnte man plötzlich mittels DNA-Analyse die DNA eines Haares, das auf einer Leiche gefunden worden war, identifizieren und konnte es einem anderen Täter zuweisen. Im gleichen Fall konnte man aufgrund einer Bisswunde, die der Täter auf der Leiche appliziert hatte, mittels Computeranalyse - das konnte man in den Neunzigerjahren noch nicht - das Gebiss rekonstruieren und feststellen, wer der tatsächliche Täter ist. Das heisst, solche Methoden machen Beweismittel häufig auch wieder besser. Von daher ist es durchaus möglich, dass solche alten Fälle noch aufgeklärt werden.
Der Kanton Zürich hat extra vor ein paar Jahren einen speziellen Staatsanwalt mandatiert, der pensioniert war. Nach der Pensionierung hat er das Mandat bekommen, sogenannte "cold cases", also diese alten Fälle, die kurz vor der Verjährung stehen, noch einmal zu untersuchen, um eben zu verhindern, dass solche Fälle plötzlich in der Verjährung versinken und nicht mehr aufgeklärt werden können. Von daher glaube ich, dass das System der Verjährung für die allermeisten Delikte funktioniert, aber nicht für derart schwere.
Dann noch ein letztes Argument, das für die Initiative spricht: Ich habe mich vor ein paar Jahren, als die Verjährungs-Initiative zur Abstimmung stand, gegen diese Initiative gestellt. Ich tat das unter anderem mit der Begründung, es mache keinen Sinn, dass gegen Kinder verübte Sexualdelikte pauschal nicht mehr verjähren, aber schwere Taten wie Mord verjähren. Die Bevölkerung hat anders entschieden und hat die Verjährungs-Initiative angenommen. Da bin ich der Meinung, dass wir jetzt konsequenterweise sagen müssen, dass Mord als sehr schweres Delikt auch nicht verjähren sollte.
Ich bin der Meinung, dass diese Initiative in die richtige Richtung geht. Es handelt sich nicht um ein Umstürzen des generellen Verjährungsregimes, wie es das Strafrecht in der Schweiz kennt, sondern es geht im Prinzip nur um das schwerste Delikt, nämlich um Mord. Gott sei Dank sind Mordfälle bei uns selten, und Gott sei Dank werden sie meistens aufgeklärt. Aber wir sollten in diesen wenigen Fällen, bei denen es unter Umständen sehr viele Jahre geht, bis sie aufgeklärt werden, nicht das Risiko eingehen, dass wir dann dastehen und den Angehörigen sagen müssen: Leider ist der Fall verjährt, und wir können nichts machen.
Deshalb ersuche ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und der Initiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben.