preparatory:AB 259090
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird weiterhin an einem Gegenvorschlag in der Version des Nationalrates bzw. der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen festhalten. Einen Alibi-Gegenvorschlag, wie ihn der Ständerat vorschlägt, und damit auch den Antrag der Minderheit I (Bregy) lehnen wir nach wie vor ab. Haben Sie den Eindruck, dass Grosskonzerne, welche Kinderarbeit oder die Vergiftung von Flüssen zulassen und sich dadurch einen Konkurrenzvorteil verschaffen, sich plötzlich anders verhalten, wenn sie darüber jährlich einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen? Ich glaube nicht daran.
Wir könnten hier nochmals in die juristischen Details der beiden Gegenvorschläge des Nationalrates und des Ständerates gehen. Aber - Sie haben dies heute Morgen schon ein paarmal gehört - wir haben gestern in der Kommissionssitzung faktisch nur noch darüber diskutiert, ob es einen Gegenvorschlag geben soll oder nicht. Soll es einen Gegenvorschlag um jeden Preis geben? - Nein, dazu wären wir nicht bereit, Herr Lüscher. Wenn wir der Konzernverantwortungs-Initiative einen valablen Gegenentwurf gegenüberstellen wollen, so muss dieser die Hauptanliegen aufnehmen. Das tut der ausgereifte und während zweier Jahre juristisch fundiert vorbereitete Gegenvorschlag des Nationalrates. Er geht nicht so weit wie die Initiative, aber wenn er zu deren Rückzug führt - und dafür stehen die Chancen gut -, so hat die Arbeit der vergangenen zwei Jahre ihren Sinn gehabt.
Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, worum es bei der Konzernverantwortungs-Initiative geht. Es geht darum, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz ihre Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland tragen, dass sie die Verantwortung für vergiftetes Trinkwasser tragen, dass sie die Verantwortung für Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder körperliche Misshandlungen tragen, dass sie die Verantwortung für Todesfälle durch Pestizide tragen. Wer einen Schaden verursacht, soll dafür geradestehen. Um diese Verantwortung geht es bei den Diskussionen zum Aktienrecht, zu den Haftungsregeln, zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsprüfung.
Letztlich geht es bei der Wahl des richtigen Gegenvorschlages um die Fragen: Welche Verantwortung sollen unsere Schweizer Unternehmen wahrnehmen, wenn sie weltweit tätig sind? Sollen sie für Fehler einstehen, die zu Menschen- und Kinderrechtsverletzungen oder zu Umweltschäden führen? Ja, nach unserer Ansicht sollen sie das.
Deshalb werden wir weiterhin den Gegenvorschlag in der Version des Nationalrates unterstützen.