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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-03-11

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Einleitend, aber auch zum Schluss dieser Debatte möchte ich festhalten, dass in unserem Land ein breiter Konsens darüber besteht, dass auch im Ausland tätige Unternehmen die universell geltenden Menschenrechte einhalten und die Umwelt schonen sollen. Wir gehen grundsätzlich und nach Treu und Glauben davon aus, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Verantwortung diesbezüglich wahrnehmen, und wollen aufgrund dieser Debatte über die Gegenvorschläge zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" nicht den Eindruck erwecken, dass von der Schweiz aus international operierende Unternehmen per se unter den Generalverdacht gestellt werden, dass sie sich nicht an Menschenrechte oder Umweltstandards halten würden. Die negative [PAGE 277] Abstimmungsempfehlung beider Räte zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" bringt dies klar zum Ausdruck.

Nachdem der Ständerat vorgestern, am 9. März, mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative festgehalten hat, kommen wir nun in die finale Runde der Differenzbereinigung der Gegenvorschläge zwischen unseren beiden Kammern und damit auch zur grundsätzlichen Frage, ob der Volksinitiative überhaupt ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Wir haben es nach wie vor mit drei Konzepten zu tun:

1.[NB]Mit dem nationalrätlichen Gegenvorschlag: Dieser statuiert für die Leitungsorgane gesetzliche Sorgfaltspflichten und nimmt eine klarstellende und einschränkende Haftungsnorm ins Gesetz auf, wonach international tätige Unternehmen nur bei Tatbeständen haften, in denen sie die effektive Kontrolle über die Tochtergesellschaften ausgeübt haben, und dies nur für Schäden an Leib und Leben oder an Eigentum. Dies entspricht dem Konzept der Mehrheit. Dieser Gegenvorschlag wurde dahingehend konzipiert, dass die Initiative zurückgezogen wird.

2.[NB]Mit dem ständerätlichen Gegenvorschlag: Dieser setzt darauf, dass mit Reporting-Pflichten im nichtfinanziellen Bereich für grössere Unternehmen die Menschenrechts- und Umweltsituation im Ausland deshalb verbessert wird, weil die Berichterstattungspflichten bei allfälligen Missständen dank eines "Comply or explain"-Ansatzes zur Verbesserung ebendieser führen sollten. Die Sorgfaltsprüfung soll primär für Konfliktmineralien und Kinderarbeit gelten. Allerdings würden in Artikel 325ter StGB auch neue strafrechtliche Sanktionen eingeführt mit Bussen bei Verletzung der Berichterstattungspflicht von bis zu 10[NB]000 Franken, die so in der Fassung der Kommissionsmehrheit nicht vorgesehen sind.

3.[NB]Mit dem Verzicht auf einen Gegenvorschlag: Da sich schweizerische Unternehmen im Ausland grossmehrheitlich korrekt verhalten und Menschenrechte und Umweltstandards einhalten, ist kein staatlicher Interventionismus geboten. Das ist der aufrechterhaltene Antrag der Minderheit II (Schwander).

Aus folgenden Gründen ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen:

Der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates verankert Sorgfaltsprüfungspflichten für die Leitungsorgane von Gesellschaften in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards, wie sie heute bereits von den allermeisten grossen Unternehmen praktiziert werden. Der indirekte Gegenvorschlag schafft Rechtssicherheit, indem die Haftung von Muttergesellschaften klar definiert wird und im Vergleich zum geltenden Recht - Ständerat Engler hat in seinem Minderheitsvotum im Ständerat ausdrücklich noch einmal auf die restriktiven zivilprozessualen Voraussetzungen hingewiesen - Präzisierungen und Einschränkungen vornimmt. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist nämlich nicht bereit, der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Auslegung der Konzernhaftung gemäss geltendem Recht zu überlassen, sondern will sie klar selber im Gesetz definieren; dies mit einer milden Kausalhaftung, von der man sich entlasten kann.

Gleichzeitig wurden in unseren Gegenvorschlag zahlreiche Haftungsbeschränkungen eingebaut. Ich habe diese schon letzte Woche ausgeführt, wiederhole sie aber gerne kurz noch einmal: Die Haftung wird auf Schäden an Leib und Leben sowie Eigentum beschränkt. Es besteht eine zusätzliche Befreiungsmöglichkeit für den Geschäftsherrn, nämlich die Möglichkeit, einzuwenden, dass die Muttergesellschaft keinen tatsächlichen Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausüben konnte. Die Muttergesellschaft muss also nur für tatsächlich kontrollierte Tochtergesellschaften einstehen. Zudem ist eine persönliche Haftung der Organe einer Gesellschaft explizit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die Dritte verursacht haben, wie z.[NB]B. Zulieferer - falls das Ihre Frage wäre, Kollegin Fiala.

Die Kommission hat auf Anregung der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen zudem das obligatorische Schlichtungsverfahren in den Gegenvorschlag aufgenommen, welches gerichtlichen Haftungsverfahren vorgeschaltet wird. Dieses soll die Anzahl effektiver Gerichtsprozesse reduzieren. Als Schlichtungsbehörde dient der Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze.

Beide Gegenvorschläge - das hat auch meine Kollegin Kommissionssprecherin und Kommissionspräsidentin Fehlmann Rielle gesagt - sehen einen Anwendungsbereich für Unternehmen vor, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 40 Millionen Franken Umsatzerlös, 80 Millionen Franken Bilanzsumme und mindestens 500 Mitarbeitende. Im Gegensatz zum ständerätlichen Gegenvorschlag, der Bussen bis zu 10[NB]000 Franken vorsieht, sieht der Mehrheitsantrag keine neuen strafrechtlichen Sanktionen bei Verletzung der Berichterstattungspflicht vor.

Der indirekte Gegenvorschlag, wie ihn der Nationalrat konzipiert hat, würde zum bedingten Rückzug der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" führen, wie die Initianten schriftlich bestätigt haben, während der ständerätliche Gegenvorschlag als Argumentationshilfe im Abstimmungskampf dienen soll. Inwieweit sich solche Argumentationshilfen in der Vergangenheit bewährt haben, haben uns verschiedene Volksinitiativen mit entsprechenden Gegenvorschlägen gezeigt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Konzept ausgesprochen, das jetzt von der Mehrheit vertreten wird. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich Ihre Kommission gegen den Antrag Schwander, der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ausgesprochen. Dieser Antrag wird von der Minderheit II vertreten.