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Müller Damian · Ständerat · 2020-03-11

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat mehrmals über das Geschäft 18.4396 beraten. Der erstberatende Nationalrat hat die Motion am 22. März des vergangenen Jahres angenommen. Die Diskussion in der Kommission war weit weniger klar. Die Entscheidung fiel schliesslich auch ziemlich knapp aus, mit 4 zu 4 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten.

Was ist die Forderung dieser Motion? Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er bei Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten oder der Schweiz und Drittländern für mehr Transparenz sorgt. Insbesondere APK-Mitglieder sollen über den Stand der Verhandlungen informiert werden, und ihnen solle die Möglichkeit gewährt werden, die Verhandlungsmandate einzusehen.

Bis zu einem bestimmten Grad lässt sich das Thema zusammenfassen unter der Thematik des Soft Law und der Auswirkungen, welche die immer wichtiger werdende Rolle des Soft Law auf die Mitbestimmungsrechte des Parlamentes hat.

Ich möchte Ihnen nun im Folgenden darlegen, was die wichtigsten Diskussionslinien in der Kommissionsberatung waren. Grundsätzlich herrschte in der Kommission Konsens darüber, dass eine aktive Information in Bezug auf die Verhandlungen über Freihandelsabkommen - und übrigens auch über andere bilaterale Abkommen und Verträge - wichtig ist. Jedoch war man sich in der Kommission uneinig darüber, ob ein Handlungsbedarf im Sinne der vorliegenden Motion bestehe.

Die Befürworter der Motion bejahten diese Frage. Aus ihrer Sicht ist die vorliegende Motion der geeignete Weg, um [PAGE 133] den Informationsfluss zwischen Bundesrat und Parlament respektive zwischen Bundesrat und Kommission zu verbessern. Die Befürworter begründeten dies mit dem zunehmenden öffentlichen Misstrauen in Bezug auf die Verhandlungen um das Rahmenabkommen. Auch der Bundesrat plädierte für die Annahme der Motion, mit dem Argument, dass er die Bedeutung einer aktiven Kommunikation zu den Vorteilen und Herausforderungen einer offenen Handelspolitik anerkenne.

Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, die vorliegende Motion sei kein geeignetes Instrument, zumal der Bundesrat bereits in seiner Beantwortung des Postulates 18.4104 der APK-S Stellung genommen hatte zu den Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitbestimmungsrechte, die sich durch die immer wichtigere Rolle des Soft Law in den internationalen Beziehungen ergeben. Zudem verwiesen die Gegner der Motion auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, welcher Folgendes festlegt: "Der Bundesrat informiert die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben, zu geplanten Änderungen im Bestand der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland sowie zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für bedeutende internationale Verhandlungen, bevor er dieses festlegt oder abändert. Er informiert diese Kommissionen über den Stand der Realisierung dieser Vorhaben und über den Fortgang der Verhandlungen."

Ich schliesse mich der Kommissionsmehrheit an und bin auch der Meinung, dass die Motion offene Türen einrennt. Die Informations- und Konsultationspflicht zwischen Bundesrat und Parlament bzw. Kommissionen ist meiner Meinung nach bereits genügend ausgebaut. Ich wage gar zu behaupten, dass eine Annahme der Motion keine konkrete Wirkung hätte, aber ein Zeichen setzen würde, welches wiederum widersprüchlich ausgelegt werden könnte. Ich habe durchaus Verständnis für die Haltung der Minderheit. Vielleicht war die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen, ein Grund dafür, warum die Abstimmung in der Kommission relativ knapp ausfiel. Schliesslich entschied sich die APK jedoch mit 4 zu 4 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten eben für die Ablehnung der Motion.

Sie haben vor wenigen Minuten auch einen Antrag Mazzone erhalten, welcher für die Annahme dieser Motion plädiert. Ich erlaube mir, Ihnen hier eine entsprechende Information aus Sicht des Kommissionspräsidenten mitzugeben. Sie wissen, in jeder Kommission - in jeder Kommission - hat jedes Mitglied das Recht, vor einer Kommissionssitzung Fragen einzureichen, oder es kann die Fragen an der Sitzung dem entsprechenden Bundesrat direkt stellen. Dies bedingt, dass von jedem einzelnen Mitglied die notwendige Vorarbeit gemacht werden muss, wenn es darum geht, sich für die Kommissionssitzung vorzubereiten.

Die Motion ist aus Sicht der Mehrheit somit obsolet. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.