Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-03-11
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Ich kann es als Sprecher der Staatspolitischen Kommission relativ kurz machen. Ihre Kommission hat heute getagt. Sie erinnern sich: Noch in der Diskussion im Dezember gab es Anträge, die Sie nicht unterstützt haben. Eine Mehrheit der Kommission hatte zwar beschlossen, den Gegenvorschlag mit tatsächlichen, auch die Gleichstellung der Frauen stärkenden Elementen zu verstärken, beantragte Ihnen aber dann, im Grundsatz gar nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Sie haben anders entschieden, und der Ständerat ist im Ganzen Ihrem Beschluss gefolgt. Das heisst, die Position des Nationalrates hat im Ständerat eins zu eins Unterstützung gefunden.
Was die Kommission heute noch an Differenzen zu behandeln hatte, war rein redaktioneller Natur. Das heisst, es ging nicht mehr um inhaltliche Auseinandersetzungen, sondern einzig darum, dass in Artikel 58 die Bestimmung, dass den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen sei, in den Absatz 5 verschoben wird, damit es den ganzen Artikel beschlägt und nicht nur Absatz 3, wie es im letzten Dezember von uns redaktionell unkorrekt beschlossen wurde.
Ebenso haben wir in Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes die Fassung des Ständerates zur Korrektur angenommen - ich mag mich erinnern, dass ich als Kommissionssprecher schon im Dezember den Ständerat darauf hingewiesen habe, dass hier noch korrigiert werden müsste. Wir hatten, das blieb im Ständerat unbestritten, in Artikel 14 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes einen neuen Buchstaben e hinzugefügt, damit Programme auch die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft und nicht nur im Berufsleben betreffen können. Wir hatten es allerdings unterlassen, den einführenden Absatz 1 von Artikel 14 auch entsprechend auszuweiten. Dieser beschlug weiterhin nur die Gleichstellung im beruflichen Bereich. Entsprechend hat der Ständerat - korrekterweise und auch im Sinne dieses Rates - diese Einschränkung in Absatz 1 von Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes gestrichen.
Es gab jetzt bei der Differenzbereinigung in unserer Kommission keine Minderheitsanträge mehr. Damit gibt es keine Abstimmung, und die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.