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Salzmann Werner · Ständerat · 2020-03-11

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-11

Wortprotokoll

Die Motion Bühler 17.3952 fordert eine zweisprachige Signalisation von Autobahnanschlüssen bei Ortschaften, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Bevölkerung umfasst. Der Nationalrat hat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates am 19. September 2019 mit 149 zu 39 Stimmen angenommen.

Um was geht es genau? Es geht um die zweisprachige Beschilderung, konkret um Verzweigungstafeln und Wegweisungen auf Nationalstrassen. In Artikel 49 der Signalisationsverordnung ist bereits vorgesehen, dass Ortstafeln grundsätzlich in der Sprache angeschrieben werden sollen, die in der Region gesprochen wird. Wenn es mehrere Sprachen sind und der Anteil der Sprachminderheit höher als 30 Prozent ist, soll man die Tafeln zweisprachig anschreiben. Das Gebot besteht also bereits, allerdings nur für Ortstafeln und nicht für Autobahnen. Für Autobahnen gibt es die "Weisungen über die Wegweisung bei Anschlüssen und Namen der Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen". Darin war die Regel der Signalisationsverordnung so nicht vorgesehen. Der Motionär fordert nun, dass man es auch bei Autobahnen so macht.

Mittlerweile hat das Departement die UVEK-Verordnung angepasst und die Tafeln bei der Ortsumfahrung Biel - welche der eigentliche Aufhänger für diese Motion war - ausgewechselt. In der Kommission haben die Befürworter der Motion diese Massnahme in Biel positiv beurteilt. Erstaunt war man jedoch etwas darüber, dass sie erst nach dem Departementswechsel möglich war. Am Schluss war es gemäss dem ASTRA eine pragmatische Entscheidung der neuen UVEK-Chefin, dass die Weisung angepasst wurde. Nun steht noch der Ausbau des Bieler Westastes der A5 bevor. Es ist davon auszugehen, dass auch dieser Knoten angepasst werden muss. Gemäss dem ASTRA wäre der Bieler Westast durch die UVEK-Verordnung abgedeckt, und die 30-Prozent-Regel gilt ja jetzt auch schweizweit.

Aufgrund der Situation, dass es aber doch von der UVEK-Leitung abhängt, ob die Anpassung gemacht wird oder nicht, es also eine Art Vertrauensfrage ist, was in der Verordnung steht und was nicht, beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen und damit ein positives Zeichen gegenüber den Sprachminderheiten und den Sprachregionen in der Schweiz zu setzen.