Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-03-11
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Der Ständerat ist dem Nationalrat in sehr vielen Punkten gefolgt. Er folgte uns beim Anspruchszeitpunkt, sodass der Anspruch ab 60 Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter gilt, mit der einen Ausnahme für die Personen, bei denen mit 62 respektive 63 absehbar ist, dass sie Ergänzungsleistungen beziehen können. Er folgte uns beim Punkt, dass die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden, und ebenso bei der Vermögensschwelle.
Ich komme zu den wesentlichen Differenzen. Die grösste Differenz besteht beim Zeitpunkt der Aussteuerung. Da wollte der Nationalrat eigentlich diesen störenden Schwelleneffekt ausgleichen, weil er sagte: Es kann nicht sein, dass jemand, der einfach Pech gehabt hat und vor dem 60. Geburtstag ausgesteuert wurde, keine Überbrückungsleistung mehr beantragen kann. Der Ständerat wollte hier dem Bundesrat folgen und diese Schwelle wirklich beim 60. Geburtstag belassen. Als Kompromiss wurde in der Kommission ein Antrag eingereicht, der besagt, die Person müsse 25 Jahre AHV-versichert und ab dem 50. Lebensjahr mindestens 7 Jahre AHV-pflichtig gewesen sein, um Anspruch auf Überbrückungsleistung haben zu können. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, der Version des Ständerates zu folgen.
Eine zweite Differenz bestand bei der Höhe des Plafonds. Der Nationalrat wollte ursprünglich keinen Plafond, der Ständerat wollte den Plafond beim Zweifachen des [PAGE 294] Lebensbedarfs festsetzen. Das sind in Zahlen rund 38 900 Franken für eine Einzelperson und 58 350 Franken für Ehepaare.
Eine Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, die Überbrückungsleistung auf das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs zu plafonieren. Wir haben hier mehrere Differenzen zum Ständerat:
1.[NB]Bei der Plafondhöhe: entweder das Zweifache oder das 2,25-Fache.
2.[NB]Der Plafond des Ständerates beinhaltet die Krankheits- und Behinderungskosten, bei der Version der Kommissionsmehrheit kommen die Krankheits- und Behinderungskosten noch dazu.
3.[NB]Der Ständerat will - das ist mehr eine redaktionelle Änderung -, dass die Leistung einfach für Ehepaare gilt; wir seitens der Kommission beantragen, dass sie auf Haushalte mit mehr als einer Person ausgeweitet wird, damit zum Beispiel alleinerziehende Frauen, die Kinder in Ausbildung haben, ebenfalls darunterfallen.
Wir orientieren uns mit dieser Lösung sehr stark an den Bedürfnissen der Betroffenen und wollen damit erreichen, dass die Personen, die Überbrückungsleistungen erhalten, gleichgestellt sind mit den Personen, die in Frührente gehen und da Ergänzungsleistungen beziehen.
Die Höhe der Krankheits- und Behinderungskosten wollten wir ursprünglich auf 25[NB]000 Franken für eine Einzelperson und 50[NB]000 Franken für Ehepaare festsetzen. Die Mehrheit der nationalrätlichen SGK folgt hier dem Ständerat und will diese Kosten auf 5000 Franken für Einzelpersonen und 10[NB]000 Franken für Mehrpersonenhaushalte festlegen; sie beantragt Ihnen, die Minderheit Weichelt abzulehnen.
Ich komme zu einer weiteren Differenz: Der Ständerat verlangt, dass das Vorsorgeguthaben ab einer gewissen Höhe, die vom Bundesrat definiert werden soll, für die Vermögensschwelle einberechnet wird. Die Kommissionsmehrheit will hier einstimmig dem Ständerat folgen und dieses Vorsorgeguthaben in Zukunft einberechnen.
Ich komme noch zur Härtefallregelung. Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und diese Härtefallregelung aus dem Gesetz zu streichen. Der Nationalrat hat ursprünglich zudem beschlossen, dass Branchen mit speziellen sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung ausgeklammert werden sollen. Der Ständerat wollte dies streichen, eine Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen ebenfalls eine Streichung, hat aber einer Kommissionsmotion zugestimmt, wonach solche Branchenlösungen separat geregelt werden sollen.
Ich komme noch zur letzten Differenz: Das ist der Bereich der Evaluation, bei dem wir beantragen, bei der Version des Nationalrates zu bleiben, die präziser ist und eben auch eine wirkliche Evaluation beinhaltet.
Ich komme zum Schluss: Mit der Version des Ständerates, die in den meisten Teilen eben auch der Version der Kommissionsmehrheit entspricht, gäbe es in Zukunft 3400 Bezügerinnen und Bezüger bei Kosten in der Grössenordnung von 150 Millionen Franken. Mit der Minderheit Maillard wären dies 4500 Bezügerinnen und Bezüger bei Kosten von 200 Millionen Franken.