Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-03-11
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11
Wortprotokoll
Viele Menschen unterwerfen sich willig einer Mode oder einem Trend, denn sie wissen, dass die Verpackung wechseln muss, wenn der Inhalt interessant bleiben soll. Genau das ist im vorliegenden Geschäft der Fall: Die Volksinitiative hüllt ein Finanzierungsverbot für Kriegsmaterialproduzenten in ein neues Kleid, das auf den ersten Blick attraktiv erscheint. Der Inhalt hingegen ist aus Sicht der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP, aber auch aus Sicht der Eidgenossenschaft, der Wirtschaft und unserer eigenen Armee, gelinde gesagt, gefährlich. Dies ist vor allem wirtschaftlich und sicherheitspolitisch der Fall.
Die KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Diese wären von der Initiative massiv betroffen. Viele KMU, welche nur in einer kleinen Sparte potenziell als Zulieferer zur Rüstungsindustrie tätig sind, müssten diese Kunden aufgeben, um z. B. in kollektiven Anlagegefässen und Fonds weiterhin gelistet zu sein. Diese KMU würden bei Annahme der Initiative auch gezwungen, Geschäftsstellen oder Produktionsstätten, die in der Mehrheit für zivile Güter genutzt werden, zu verlagern. Diese KMU würden geschwächt. Dabei handelt es sich auch um Firmen wie die Fisba AG in St. Gallen oder Franke, bekannt aus Küche und Bad.
Auch für Pensionskassenverantwortliche sowie für die Verantwortlichen des AHV-Fonds, Compenswiss, hätte dies einschneidende Konsequenzen. Diese stehen im Spannungsfeld, die Gelder unter den Aspekten der Sicherheit, eines genügenden Ertrags, der Diversifikation der Risiken und einer genügenden Liquidität anzulegen. Je nach Anlagestrategie hätte die Initiative also eine ungenügende Streuung der Anlagen mit einem stark erhöhten Anlagerisiko zur Folge, oder die Anlagen wären aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands mit sehr hohen Kosten verbunden. Beides würde sich negativ auf die Anlagevermögen auswirken, namentlich auf die Vorsorgegelder der Pensionskassen oder das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, und das träfe nicht nur die KMU, sondern auch alle Versicherten der AHV sowie der Pensionskassen.
Die Unabhängigkeit der Nationalbank durch Investitionseinschränkungen via Volksinitiative anzugreifen, öffnet Tür und Tor für sachfremde Anliegen und gefährdet den Grundauftrag der Nationalbank, die Geldpolitik im Interesse des Landes und dabei die Preisstabilität zu gewährleisten. Eine einschneidende Einschränkung im Sinne der Initiative ist deshalb der falsche Weg, denn die Verantwortlichen von Pensionskassen, Compenswiss und Nationalbank setzen sich eigenverantwortlich mit den strategischen Fragestellungen der Anlagen auseinander. Der Entscheid bezüglich Umsetzung liegt beim obersten Organ dieser Institutionen. Diese Organe können auch abgewählt werden, wenn sie nicht nach ethischen Grundsätzen investieren.
Zur Sicherheitspolitik: Die Initiative hat auch einen Einfluss auf die Schweizer Armee. Die Souveränität und die Neutralität der Schweiz verlangen, dass die Einsatzbereitschaft der Systeme der Schweizer Armee möglichst autonom sichergestellt wird. Entsprechend muss auch die Schweiz über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Es wäre sehr bedenklich, wenn wir die Gelder der AHV, der Pensionskassen wie auch der Nationalbank nicht in Schweizer Firmen investieren dürften, welche dazu beitragen, einen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Ich erinnere an Artikel 58 der Bundesverfassung: "Die Schweiz hat eine Armee."
Zusammenfassend: Die Vertreter von CVP und BDP lehnen die Initiative wie auch die Rückweisung an die Kommission einstimmig ab, denn die Leidtragenden wären die Schweizer KMU als Zulieferer. Die Umsetzbarkeit der Initiative ist kaum gegeben, ihre Umsetzung wäre äusserst aufwendig, und sie schwächt die Planungssicherheit der Schweizer Armee.