Christ Katja · Nationalrat · 2020-03-11
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Die Volksinitiative greift ein wirklich wichtiges Thema auf, ist aber in der konkreten Ausformulierung unklar und schafft damit Rechtsunsicherheiten. Die Volksinitiative verbietet jegliche Finanzanlagen bei jeglichen Rüstungsproduzenten. Ein weitverbreitetes Anliegen ist damit nicht zu Ende gedacht. Wir würden allen den Geldhahn zudrehen, auch den Fabrikanten von Pistolen für kantonale Polizeikorps oder von Ausrüstungsgütern für Armeen, die rein defensiv ausgerichtet sind und niemanden bedrohen. Wie soll mit Zulieferfirmen umgegangen werden? Sollen z.[NB]B. Firmen, die Werkmaterial herstellen, das zur Herstellung von Flugzeugen verwendet wird, auch von der Finanzierung ausgeschlossen werden?
Zudem macht die sehr breit gefasste Definition von Kriegsmaterialproduzenten aus vielen Schweizer KMU und Schweizer Zulieferunternehmen Rüstungsproduzenten. Sie sind es faktisch aber nicht! Betroffen wären viele mittelgrosse Firmen und KMU, welche als Zulieferbetriebe im In- und Ausland agieren und Einzelteile und Baugruppen produzieren. Die allermeisten Unternehmen realisieren eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen und veröffentlichen in der Regel keine detaillierten Informationen über die Anteile ihrer Umsatzquellen.
Das Einhalten der Vorschrift wäre zudem dynamisch zu beurteilen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass einige Unternehmen in einem Jahr die Fünf-Prozent-Umsatzschwelle erreichen und in einem anderen Jahr nicht. Die Einschätzung, ob ein Unternehmen mehr als fünf Prozent seines Umsatzes mit Kriegsmaterial erzielt, ist auch abhängig von der Wahl des entsprechenden Datenanbieters. Wer auf Nummer sicher gehen wollte, müsste tendenziell alle Unternehmen ausschliessen, die auch mit nur geringer Wahrscheinlichkeit unter die Definition fallen, um damit das Risiko von Rechtsverstössen minimal zu halten. Eine Rest an Rechtsunsicherheit bliebe dennoch.
Eine Annahme der Initiative führt meines Erachtens nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern auch zu praktischen Problemen, die trotz grossem Aufwand nicht einfach zu lösen wären. Ausserdem dürfte die Volksinitiative wirkungslos bleiben; sie zielt nämlich auf ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie. Mit einem isolierten Finanzierungsverbot in der Schweiz wird dieses Ziel aber nicht erreicht.
Der Bundesrat lehnt nun die Initiative ab, will aber auch keinen Gegenvorschlag ausarbeiten. Das finde ich falsch! In der Bevölkerung gibt es ein Bedürfnis nach ethischen Finanzanlagen. Anleger wollen ihr Geld nicht mehr in Unternehmen anlegen, die kontroverse oder gar verbotene Waffen oder anderes Kriegsmaterial herstellen. Dieses Anliegen ist sehr populär und wird nicht einfach vom Tisch sein, wenn wir die Volksinitiative nicht zur Annahme empfehlen.
Verschiedenste Finanzintermediäre haben auch bereits auf diese Bedürfnisse reagiert und bieten entsprechende Finanzinstrumente an. Wir sollten diese Bedürfnisse ernst nehmen und einen Gegenvorschlag ermöglichen, der das Finanzierungsverbot durch entsprechende Transparenzvorschriften ersetzt. Zudem soll das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen gesetzlich gestärkt werden, und Schlupflöcher im heutigen Gesetz sollten geschlossen werden. Die Finanzierung von in der Schweiz verbotenem Kriegsmaterial wie Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Antipersonenminen oder Streubomben soll gesetzlich unterbunden werden. Ein Gegenvorschlag hat zudem den Vorteil, dass die Änderungen schneller wirksam werden als bei der Initiative.