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Roth Franziska · Nationalrat · 2020-03-11

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

104 902 Unterschriften in einem Jahr: Ich wage zu behaupten, heute hätten wir das Doppelte, angesichts der traurigen Lage vor den Toren Europas aufgrund der grässlichen Kriege, die Menschen zur Flucht zwingen. Kommt hinzu, dass auf Lesbos auf ankommende Boote gefeuert wird. Mit der Kriegsgeschäfte-Initiative ist der Nerv der Bevölkerung getroffen.

Wenn bereits in der Sammelphase einer Initiative Akteure des Finanzplatzes ihre Anlagereglemente im Bereich der Kriegsmaterialinvestitionen verschärfen, dann scheinen die Zahnhälse dort freizuliegen. Ein Blick in die Gesetze gibt auch Aufschluss über das Zucken im Gesicht der Finanzakteure und darüber, warum ihnen wohl das Lächeln so schwerfällt:

Die Schweiz hat als eines von wenigen Ländern ein Verbot der Finanzierung von Atomwaffen. Dieser Umstand ist zu begrüssen und zu würdigen. Doch bei einer genaueren Analyse der gesetzlichen Bestimmungen entpuppen sich die Bestimmungen im Kriegsmaterialgesetz als zahnloser Papiertiger. Der Geltungsbereich der Bestimmungen weist schwerwiegende Lücken auf, die vom Finanzwesen mit seinen anpassungsfähigen Strukturen eifrig genutzt werden. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine direkte oder indirekte Finanzierung von Atomwaffen je strafrechtlich verfolgt oder geahndet würde. Da nützt es auch nichts, dass der Bundesrat darauf setzt, dass einzelne Finanzdienstleister zur Verminderung des Reputationsrisikos auf Investitionen in Unternehmen verzichten, die Atomwaffen herstellen.

Dass die Finanzwelt ohne die disziplinierende Wirkung von effektiven Bestimmungen von sich aus darauf verzichtet, Anlageprodukte von Atomwaffenproduzenten anzubieten, darf stark bezweifelt werden. Diverse Berichte zeigen auf, dass Schweizer Finanzunternehmen immer noch substanzielle Investitionen in atomare Massenvernichtungswaffen vermitteln, und dies, obschon Artikel 8c des Kriegsmaterialgesetzes, "Verbot der indirekten Finanzierung", genau dies verhindern will. Am 7. Juli 2017 wurde der Atomwaffenverbotsvertrag verabschiedet - ein historischer Durchbruch! Das Schweizer Parlament hat 2018 die Motion Sommaruga Carlo 17.4241 angenommen, die den Bundesrat beauftragt, den Vertrag sofort zu unterzeichnen. Es ist gegenüber dem Parlament deshalb respektlos, wenn Schweizer Finanzinstitute weiterhin Anlagen in Firmen vermitteln, die Atomwaffen herstellen.

Die Initiative ist klar formuliert. Warum eine Umsatzhürde von fünf Prozent? Weil diese Hürde dem internationalen Standard bei nachhaltigen Indexfonds entspricht, welcher unter anderem Waffenfirmen ausschliesst. Können sich das die Pensionskassen leisten? Das wurde auch heute gefragt. Ja! Grosse Pensionskassen können sich die Initiative "für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten" ohne Probleme leisten. Eventuell erzielen sie nach der Umsetzung sogar bessere Renditen. Kleinere und mittlere Pensionskassen müssen ihre passiv angelegten Investitionen einmal umdisponieren - von einem herkömmlichen in einen nachhaltigen Indexfonds. Solche nachhaltigen Indexfonds existieren bereits: Sie schliessen Waffenfirmen gemäss der Fünf-Prozent-Regelung aus und werden von Banken von A wie Alternative Bank bis U wie UBS angeboten. Wer also noch meint, dass dies - wie man das heute auch hören konnte - alter Inhalt in neuer Verpackung sei, gerät bei mir unter Verdacht, selber keinen Plan zu haben.

Wir hatten einen Plan: Es wurde ein griffiger Gegenvorschlag ausgearbeitet. In der Kommission wurde eine vertiefte Diskussion dazu aber abgelehnt. Das ist in meinen Augen Arbeitsverweigerung, und das gilt es zu korrigieren, insbesondere von denen, die meinen, es gebe keine Alternativen.

Darum bitte ich Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.