Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-10-02
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
In Artikel 6bis geht es um zwei zentrale Anforderungen an den Umgang mit GVO:
1. Die gentechfreie Produktion soll geschützt werden; dieses Prinzip wird vor allem von der Landwirtschaft gefordert. Niemand - und schon gar nicht die Bauern - will sich vorwiegend mit Haftpflichtfragen herumschlagen; die Bauern wollen lieber vorkehren, dass es gar nicht so weit kommt. Deshalb wird in dieser Bestimmung verlangt, dass die gentechfreie Produktion nicht beeinträchtigt werden darf, denn auch die Bauern wollen wählen, ob sie mit oder ohne GVO anpflanzen wollen.
2. Es geht um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist mir kein Gesetz bekannt, das diese Wahlfreiheit festschreibt. Wenn wir dies hier tun, so tun wir es in einem Bereich, der den Konsumierenden ein besonderes Anliegen ist und in dem die Sensibilität auch besonders gross ist.
Ein Kollege in der Kommission hat gesagt, die Wahlfreiheit der Konsumierenden sei ein "Allerweltsmodebegriff". Die Bauern und alle, die in diesem Land, aber auch im Ausland Lebensmittel verkaufen, haben in den letzten Jahren teures Lehrgeld bezahlt, bis sie merkten, dass die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten kein Allerweltsmodebegriff ist, Herr Kofmel, sondern erstens ein Grundrecht und zweitens eine wirtschaftliche Realität. In einer funktionierenden Marktwirtschaft haben die Konsumenten eine zentrale Funktion. Dank der Wahlfreiheit und dank der informierten Wahl steuern die Konsumentinnen und Konsumenten das Angebot, optimieren es und fördern die Innovation. Dagegen hat in diesem Saal wohl niemand etwas einzuwenden. Deshalb macht es auch Sinn, dieses Prinzip festzuschreiben.
Ich möchte noch etwas klären: Die Wahlfreiheit der Konsumierenden ist erstens ein Grundrecht und zweitens weltweit einheitlich definiert, Herr Kofmel. Es geht darum, dass die Konsumenten eine freie und informierte Wahl treffen können. Deshalb ist das schöne Beispiel der Polenta, das Sie aus der Kommission zitiert haben, sehr gut geeignet, um zu zeigen, dass es hier um ein grundlegendes Prinzip geht.
Es ist mir bewusst, dass wir mit dem Prinzip allein noch keine Lösungen gefunden haben. Wir werden dann bei den Artikeln 13bis und 14, wenn es um die Warenflusstrennung und die Deklaration geht, auf die konkreten Anforderungen zurückkommen. Ich erwarte dann, dass diejenigen, die sich jetzt zwar für Konsumentenschutz aussprechen, aber hier Vorbehalte haben, wenigstens dort den Tatbeweis antreten, wenn es darum geht, die präzisen Formulierungen der Kommissionsmehrheit zu übernehmen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Artikel 6bis der Mehrheit zu folgen.