Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-04

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Aeschi, jedes Notrecht ist befristet, das steht so in der Bundesverfassung. Zum Teil sind die Notrechtsverordnungen des Bundesrates auf sechs Monate befristet, zum Teil ist ihre Geltungsdauer auch kürzer. Ich habe es Ihnen gesagt, der Bundesrat wird Ihnen für die Überführung der Notrechtsverordnungen ins ordentliche Recht die entsprechenden Vorlagen unterbreiten. Wie lange jede Notrechtsverordnung in Kraft bleiben muss, hängt nicht von den Fristen ab, die der Bundesrat vorgibt; es hängt von der Gesundheitssituation in unserem Land ab.

Ich erinnere noch einmal daran: Diese Massnahmen treffen wir, weil wir es mit einer Pandemie zu tun haben, bei welcher sich das Virus sehr schnell ausbreiten kann. Wir haben die notwendigen Massnahmen getroffen. Die Frage, wie lange das Notrecht in Kraft bleiben muss, entscheidet nicht der Bundesrat allein, sondern es hängt von der sanitarischen [PAGE 386] Situation ab. Aber - ich sage es noch einmal - im September werden wir Ihnen dort, wo es noch nötig ist, eine Überführung ins ordentliche Recht vorlegen. Dann werden Sie diese Vorlagen beraten können.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-04 | Lexipedia | Lexipedia