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AB 259982

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-04

Wortprotokoll

Das Geschäft, das wir jetzt beraten, besteht eigentlich aus drei Teilen: Das sind die Bürgschaften in der Höhe von 1,275 Milliarden Franken für die Airlines, die 600 Millionen Franken für die flugnahen Betriebe sowie die Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die Sie morgen beraten werden. Mit der Gesetzesänderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass wir überhaupt flugnahe Betriebe unterstützen können.

Wir sind in diese Verhandlungen gestartet mit dem Ziel, dass erstens Schweizer Geld in der Schweiz bleibt. Nichts, was der Bund investiert, darf in den Mutterkonzern fliessen. Zweitens wollen wir von der Lufthansa Standortsicherheit für die Schweiz, wenn wir etwas unternehmen. Mit anderen Worten wollen wir das, was wir haben, behalten. Drittens wollen wir unsere Umweltstandards durchsetzen. Das waren die drei Ziele, die wir alle erreicht haben.

Wenn wir uns die Finanzen anschauen, dann sehen wir, dass die Swiss und Edelweiss von insgesamt 2 Milliarden Franken Kredit ausgingen. 500 Millionen Franken davon übernimmt die Lufthansa als Mutterkonzern, und 1,5 Milliarden Franken kommen von uns. Dafür haben wir die gleiche Lösung wie bei den Bürgschaften gesucht: Ein Bankenkonsortium übernimmt 15 Prozent dieser 1,5 Milliarden Franken, und der Bund übernimmt den Rest als Ausfallgarantie. Das ergibt diese 1,275 Milliarden Franken.

Was sind die Sicherheiten? Die erste Sicherheit besteht darin, dass die Aktien, das gesamte Aktienpaket der Swiss an das Bankenkonsortium fallen würde, wenn die Swiss nicht bezahlen könnte. Der Bund könnte dann entscheiden, ob er die Aktien verwertet oder allenfalls - auch das wäre eine Variante - übernehmen und damit die Swiss wieder selber führen möchte. Wir garantieren die 1,275 Milliarden Franken, und die Sicherheit besteht im Gegenzug aus dem Aktienkapital - also dem Wert - der Swiss, das an uns fallen würde. Damit ist sichergestellt, dass Schweizer Geld in Schweizer Hand bleibt.

Diese Bürgschaft leisten wir nicht gratis, sondern sie muss verzinst werden, mit einem Zinssatz von 2,6 Prozent. Wir geben direkt zwar kein Geld, aber wir bürgen dafür, und das muss entsprechend verzinst werden. Die Dauer dieser Bürgschaft ist auf fünf Jahre begrenzt und könnte maximal zweimal um ein Jahr verlängert werden. Damit ist sichergestellt, dass das Geld - egal, was passiert - letztlich auch in der Schweiz bleibt, wenn wir Geld zur Verfügung stellen.

Der zweite Faktor ist die Standortsicherheit. Seit dem Fall der Swissair haben wir eigentlich keine Sicherheit für die internationale Anbindung der Schweiz. Die internationale Anbindung der Schweiz ist zentral für den Wirtschaftsstandort. Man könnte sagen, wenn man das etwas vergleicht, dass die Schweiz Anrecht auf vier bis fünf interkontinentale Verbindungen hätte. Das ist aber für den Wirtschaftsstandort ganz zentral. Wir haben jetzt knapp dreissig. Es wird von der Lufthansa garantiert, dass die Schweiz weiterhin diese [PAGE 434] interkontinentalen Verbindungen hat und diese auch parallel zur Luftfahrtindustrie in Deutschland mit Frankfurt und München weiterentwickeln kann.

Wenn man auch hier den Umweltgedanken prüft oder ins Spiel bringt, dann wird wohl mittel- oder längerfristig der kontinentale Verkehr, also Kurzstrecken, eher auf die Bahn gehen. Aber wichtig ist für die Schweiz als Exportnation die internationale Anbindung der Schweiz. Mit dieser Sicherheit der Lufthansa stärken wir den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Nun noch kurz zu diesem Wirtschaftsstandort - Sie haben die Zahlen auch schon gehört -: Die Luftfahrtindustrie erarbeitet etwa 5 Prozent des Bruttoinlandproduktes, also ähnlich viel wie der ganze Bankensektor. Knapp 40 Prozent aller Exporte verlassen die Schweiz per Flugzeug; das sind unsere Uhren, unser Schmuck, unser Gold und unsere Pharmazeutika. Etwa 20 Prozent der Importe erfolgen über Flugverkehr. Mehr als die Hälfte der ausländischen Touristen kommt ebenfalls mit dem Flugzeug in die Schweiz. Es gibt hier also viele Verbindungen.

Der dritte Faktor ist der Bereich Umwelt. Hier gibt es die verschiedenen Begriffe. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Klimaziele des Bundesrates die Messlatte sein werden. Es gäbe daneben das Pariser Abkommen und anderes. Die Klimaziele des Bundesrates sind dasjenige Element, das der Bundesrat in den nächsten Jahren verfeinern, präzisieren, detaillieren und der Entwicklung in anderen Bereichen anpassen wird. Damit bleiben die Klimaziele des Bundesrates langfristig eigentlich die Messlatte, daher der Begriff des Klimazieles. Swiss und Lufthansa sind bereit, die Klimaziele des Bundesrates zu anerkennen.

Jetzt haben wir diese zwei Säulen: Wir haben einen Kreditvertrag, und wir haben die Standortsicherheit. Wir wollen, dass das kontrolliert und überwacht wird. Dazu bilden wir eine Luftfahrtstiftung, die einerseits die Einhaltung der Standortzusicherung und andererseits die Einhaltung der Umweltstandards überprüft und kontrolliert. Sie haben gesagt, man müsse diese einhalten. Ja, deshalb kontrollieren wir sie ja auch. Wir kontrollieren nicht nur, um zu kontrollieren, sondern wir kontrollieren, ob das eingehalten wird.

In dieser Luftfahrtstiftung stellt der Bund den Präsidenten oder die Präsidentin und zwei Mitglieder. Die Swiss und die Lufthansa stellen je ein Mitglied. Der Bund hat eigentlich die Hoheit, um zu überwachen, ob die Zusagen betreffend Standort und Umwelt eingehalten werden. Das kann sozusagen eskalieren; die höchste Eskalationsstufe ist hier der Bundesrat. Wir meinen, dass wir mit diesen beiden Abmachungen und mit der Kontrolle durch die Luftfahrtstiftung auch im Umweltbereich die grösstmögliche Einflussnahme haben, und zwar nicht nur während der Dauer des Kreditvertrages, also während fünf Jahren. Diese Luftfahrtstiftung soll die Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung mit der Lufthansa und der Swiss weiter begleiten.

Was dabei nicht auftaucht, sind die Flughäfen. Die Flughäfen haben keine finanzielle Unterstützung notwendig. Sie gehören zu einem grossen Teil den entsprechenden Kantonen Zürich, Genf oder Basel-Stadt. Die Flughäfen brauchen also keine Unterstützung. Möglicherweise brauchen aber die flugnahen Betriebe Unterstützung. Es gibt sehr viele flugnahe Betriebe, die irgendwo mit dem Fluggeschäft zu tun haben. Wir haben drei davon als systemrelevant identifiziert; ohne diese drei Betriebe kann der Flugbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Das ist erstens Swissport, ein Betrieb, der die ganze Fracht- und Gepäckabwicklung durchführt. Ohne ihn funktioniert der Flugbetrieb nicht, wir brauchen diesen Betrieb. Zweitens ist das Gate Gourmet, die Verpflegung. Der dritte Betrieb ist SR Technics für den Unterhalt der Flugzeuge. Diese drei Konzerne gehören zu einem grossen Teil einem chinesischen Konzern. Für uns ist klar, dass wir einem chinesischen Konzern, der weltweit tätig ist, kein Geld geben.

Wenn wir in diesen Bereichen etwas machen müssen, gilt wieder der gleiche Grundsatz: Schweizer Geld bleibt in der Schweiz. Alle diese drei Firmen sind überschuldet, und wir wissen nicht, ob und wie lange sie ihre Aufgabe noch wahrnehmen.

Wir beantragen Ihnen hier einen Bürgschaftskredit von 600 Millionen Franken, damit wir, wenn etwas passieren würde, bereit wären, diese flugnahen Betriebe entsprechend zu unterstützen. Wir haben diese 600 Millionen berechnet, indem wir etwa abgeschätzt haben, wie hoch der Liquiditätsbedarf dieser Unternehmen wäre, wenn sie in der Schweiz tätig würden. Das heisst: Damit wir sie unterstützen könnten, müsste eine Auffanggesellschaft oder eine Gesellschaft mit Schweizer Beteiligung oder in Schweizer Besitz gegründet werden. Das Geld, das wir allenfalls zur Verfügung stellen, muss in der Schweiz bleiben, und selbstverständlich wäre es auch entsprechend zu verzinsen. Das ist die Ausgangslage.

Im Verpflichtungskredit sind diese 600 Millionen nicht bestritten, aber bei den Ausgaben in diesem Antrag - Sie haben es gehört. Das nützt nicht viel, weil wir eigentlich gerne beide Elemente hätten. Wenn wir nämlich dann das Geld brauchen würden, müssten wir zur Finanzdelegation und könnten es frühestens im Nachtrag II im Dezember wieder beantragen, und das kann zu spät sein. Gerade die Finanzdelegation hat gesagt, sie möchte nichts mehr entscheiden. Es hiess: "Bringt das ins Parlament, damit es dem demokratischen Prozess unterworfen ist!" Daher haben Sie diese 600 Millionen sowohl bei den Verpflichtungskrediten wie bei den Ausgaben.

Ich glaube, es macht Sinn, dass Sie, wenn schon, beides beschliessen. Sonst sind es wieder die sechs Damen und Herren in der Finanzdelegation, die dann den Entscheid fällen, wenn Sie das heute nicht entscheiden. Das wäre vielleicht ganz kurz aus unserer Sicht dazu zu sagen.

Ist die Luftfahrt für den Wirtschaftsplatz Schweiz systemrelevant? Wir sind viel mehr, als uns lieb wäre, darauf angewiesen, und sie verdient die Unterstützung.

Nun komme ich zu den Umweltanträgen, die Sie hier gestellt haben. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Es gibt aber einen Antrag, der mehrheitsfähig ist. Da sagen wir: Die Klimaziele des Bundesrates sind der rote Faden, sie werden kontrolliert und durchgesetzt und weiterentwickelt. Wir schauen also bei diesen Klimazielen bereits in die Zukunft. Wir orientieren uns nicht am heutigen Standard, sondern nehmen diese Weiterentwicklung, was auch immer in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren passiert, bereits vorweg, indem wir das umsetzen. Dieser Mehrheitsantrag tönt vielleicht etwas harmloser, als wenn Sie fordern, dass unter tausend Kilometern sofort nicht mehr geflogen wird. Aber er hat sehr viel mehr Substanz, weil er eben die weitere Entwicklung mit einbezieht. Ich würde Ihnen empfehlen, diesem Mehrheitsantrag zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Das würde konsequenterweise dann auch heissen, dass Sie den Minderheitsantrag Keller Peter ablehnen, der genau diesen Zusatz streichen will. Ich denke, es ist ein guter Kompromiss, einen wichtigen Punkt aufzunehmen, den wir kontrollieren können, den wir überwachen und weiterentwickeln. Da haben wir eigentlich das, was wir wollen.

Beim Personal gibt es auch verschiedene Anträge. Es gibt dort einen Antrag, der in der Kommission mehrheitsfähig geworden ist. Ich bitte Sie ebenfalls, diesen zu unterstützen. Das ist die Forderung, dass die Swiss, dass die Fluggesellschaften für die Umschulung der Leute verantwortlich sind, wenn Personalreduktionen oder Kündigungen erfolgen. Wir müssen uns schon bewusst sein: Die Luftfahrtindustrie wird in den nächsten Jahren Arbeitsplätze abbauen. Es wird weniger geflogen werden, das ist nicht zu umgehen. Die Sicherheit, dass diese Leute dann umgeschult werden, ist Bestandteil dieses Mehrheitsantrages. Weiter, denke ich, können Sie nicht gehen, es ist eine Kreditgewährung. Auch noch alle sozialpolitischen und gewerkschaftlichen Anliegen darin einzupacken, sprengt einfach den Rahmen - das geht so nicht.

Es gibt dann noch einen dritten Bereich, das ist die Reisebranche, und dazu den Antrag der Minderheit Guggisberg. Es ist klar: Wer einer Fluggesellschaft eine Reise bezahlt hat, die nicht stattfindet, hat selbstverständlich Anspruch darauf, dass er dieses Geld zurückbekommt - das ist gewährleistet. Wir haben ein bisschen ein internationales Problem, weil, Sie wissen es vielleicht, die Schweiz Mitglied des europäischen Luftverkehrsabkommens ist. Die Schweiz ist im Flugverkehr eigentlich EU-Mitglied, weil sie im Luftverkehr sämtliche Normen und Standards der EU übernimmt. Das macht Sinn, weil [PAGE 435] er international ist. Im Rahmen dieses Luftverkehrsabkommens wird im Moment auf europäischer Ebene diskutiert und ausgehandelt, wie und nach welchen Standards diese Gelder zurückbezahlt werden. Wir schätzen, dass etwa im September Klarheit herrschen wird und die Gelder zurückbezahlt werden können. Es gibt in der Kommission für Rechtsfragen - ich glaube, von jener Ihres Rates - ein Pendant, die Motion 20.3157, die, wie wir annehmen, bis Ende September Rechtsstillstand für die Reisebranche bieten würde. In dieser Zeit kann das Problem gelöst werden.

Der Antrag der Minderheit Guggisberg, der die Rückzahlung festhalten will, ist aus unserer Sicht nicht nötig, weil die Verpflichtung zur Rückzahlung klar ist, und wir haben mit diesem Rechtsstillstand die Voraussetzung dazu geschaffen.

Insgesamt tut es mir leid, dass wir Ihnen das Geschäft relativ spät unterbreitet haben. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir während vier Wochen sehr hart verhandelt haben, jedes Wochenende und auch während der Woche. Das Projekt ist gut ausgereift, und ich denke, es macht Sinn, es so zu unterstützen, wie wir es Ihnen unterbreiten.

Folgen Sie bitte den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission, und lehnen Sie die Minderheits- und Einzelanträge ab.